Oberhausen.
Ein 21-jähriger Oberhausener wurde jetzt zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Er war wegen schweren sexuellen Missbrauchs angeklagt, weil er Sex mit seiner Freundin hatte - eine Woche vor ihrem 14. Geburtstag.
Weil das Gesetz es vorschreibt, wurde jetzt ein 21-jähriger Oberhausener zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, die auf Bewährung ausgesetzt wurde. Richterin Petra Teschner: „Die Gesetzeslage ist, wie sie ist. Man muss aber die ganze Bandbreite sehen.“
Angeklagt war der Oberhausener wegen schweren sexuellen Missbrauchs: Mitte Juni des vergangenen Jahres hatte er mit seiner Freundin sexuellen Kontakt. Der Vater des mutmaßlichen Opfers zeigte den Oberhausener an: Beim Schwangerschaftsabbruch wurde festgestellt, dass seine Tochter bereits vor ihrem 14. Geburtstag schwanger geworden ist.
Richterin Petra Teschner machte sich zunächst ein Bild von der Beziehung des Pärchens. Der 21-Jährige erklärte, er habe das Mädchen bereits vor drei Jahren kennengelernt, dann jedoch bald wieder aus den Augen verloren. Als die beiden sich im vergangenen Jahr wiedergetroffen haben, verliebten sie sich ineinander.
Beziehung auf Augenhöhe
Eine Woche vor dem 14. Geburtstag des Mädchens kam es zum Geschlechtsverkehr. „Ich hab gesagt, wir sollen warten. Ich hatte Schiss, dass es Stress gibt, wegen dem Alter“, so der Angeklagte. Seine Freundin, die als Zeugin aussagte, bestätigte dies: „Es ging eher von mir aus.“ Dass es zur Schwangerschaft kam, war ein Unfall. Um Verhütung hatten sich die beiden gekümmert, jedoch sei das Kondom gerissen. „Meine Eltern wollen uns auseinander bringen, deshalb gab es die Anzeige“, fügte die 14-Jährige hinzu.
Die Staatsanwaltschaft plädierte auf einen minderschweren Fall, da es sich in ihren Augen um eine Beziehung auf Augenhöhe handele: Der Angeklagte, der aufgrund von Suizidgedanken schon mehrmals in der Psychiatrie war, sei für sein Alter relativ unreif, das Mädchen jedoch schon sehr weit entwickelt. „Ob das Mädchen eine Woche später reifer gewesen wäre, nur weil sie dann 14 Jahre alt geworden ist, ist fraglich“, so die Staatsanwältin.
Der Verteidiger sah auch einen minderschweren Fall: „Dieser Fall zeigt, dass die Rechtswirklichkeit von der Gesetzeslage abweicht.“