Oberhausen. . Eine Seniorin soll für 27 Tage Klinikaufenthalt in Oberhausen 67,50 Euro Telefongebühren zahlen - obwohl sie kaum telefoniert hat. Das Krankenhaus verweist auf seine Flatrate-Regelung. Ein anderes Gebührensystem gebe es nicht mehr.
27 Tage lag die 84-Jährige im St.-Clemens-Hospital, das Telefon am Bett war vor allem den Angehörigen wichtig: Schnell einmal anrufen, Mama, wie geht es dir? Oma, ich komme gleich vorbei. Selbst Anrufe getätigt habe die Seniorin kaum – sie soll nun aber trotzdem 67,50 Euro Telefongebühren für 27 Tage bezahlen.
Denn das Clemens-Krankenhaus bietet wie zahlreiche andere Hospitäler seinen Patienten nur noch eine Telefon-Flatrate an: 2,50 Euro berechnet die Leitung den Kranken pauschal fürs Telefonieren ins deutsche Festnetz und in Handynetze – egal, wie viele Minuten sie wirklich an der Strippe hängen. Das Krankenhaus spricht von einem günstigeren Angebot verglichen mit der Einzelgesprächsabrechnung.
Nach "Rasenmähermethode" zur Kasse gebeten
„Wer nur angerufen werden möchte, muss ja auch keine Pauschale bezahlen“, sagt Prokurist Hans Rosenkranz. Die Angehörigen der kranken Seniorin entgegnen: „Hier werden Patienten nach der Rasenmähermethode zur Kasse gebeten“ - und fordern eine gerechtere Abrechnung.
Der Vergleich zeigt: Die Faltrate ist hoch angesetzt. Am Johanniter Krankenhaus etwa kostet das uneingeschränkte Telefonieren 2 Euro am Tag. Rosenkranz begründet: „Wir haben 250 000 Euro in eine neue Anlage investiert.“ Zudem würden Apparate, die nur zur Anrufannahme freigeschaltet würden, von den übrigen pauschal zahlenden Patienten mitfinanziert.
Weil das Telefonieren mit dem Handy in den meisten Spitälern nicht erlaubt ist, sind die Telefone am Krankenbett oft die einzige Alternative. Doch die Anschlüsse werden nur zu den Bedingungen der Krankenhäuser freigegeben. Verbraucherschützer raten deshalb, sich vorher genau zu informieren.
Katholische Krankenhäuser setzen weiter auf Einheiten-Modell
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Denn wer nur wenig telefoniert, zahlt bei Pauschalangeboten unnötig drauf. „Gerechter“ sei dann die Einzelgesprächs-Abrechnung, sagt Kathrin Fenner, Sprecherin der Katholischen Krankenhäuser Oberhausens (KKO). „Die Abrechnung sollte sich nach der tatsächlichen Nutzungsdauer richten. Wir werden das Einheiten-Modell auch künftig beibehalten.“
Um unnötige Überraschungen gerade beim Einheiten-Modell zu vermeiden, sollten Angehörige genau nachfragen. Die Verbraucherzentrale NRW gibt eine Checkliste vor: Welche Bereitstellungsgebühr fällt pro Tag an? Was kostet eine Telefoneinheit und wie lange ist sie? Kann man nur über eine (teure) 01805-Nummer erreicht werden? Denn das sorgt für hohe Kosten bei den anrufenden Angehörigen. Nicht immer ist zudem gesichert, dass man günstige Sparvorwahlen nutzen kann.
Individuelle Abrechnung
Für Viel-Telefonierer können sich pauschale Tarife lohnen. „Viele unserer Patienten haben gerade im Krankenhaus Zeit, zu telefonieren“, sagt Gabriele Beyer, Sprecherin des Johanniter-Krankenhauses. Deshalb biete man ebenfalls die Tagespauschale an. „Wer wenig telefoniert, ist nicht verpflichtet, den Anschluss freistellen zu lassen.“
Für den lohnen sich Alternativen: In bestimmten Bereichen der Hospitäler ist das Telefonieren mit dem Handy erlaubt, andere haben noch Münztelefone - nachfragen zahlt sich in jedem Fall aus.