Oberhausen. . Das Osterfeuer hat in unserer Region eine lange Tradition. Obwohl es inzwischen für das Abbrennen gesetzliche Vorgaben gibt, bleibt die Regelung in Oberhausen großzügig - im Gegensatz zu anderen Städten, wo private Osterfeuer rigoros verboten sind.
Spätestens seit dem 17. Jahrhundert brennen in unserer Region Osterfeuer. Daran wird sich in Oberhausen auch im 21. Jahrhundert nichts ändern. Und obwohl es längst auch für das Abbrennen von Osterfeuern gesetzliche Vorgaben gibt, ist die Stadt Oberhausen großzügig.
So müssen Osterfeuer nicht wie in früheren Jahren angemeldet werden. Stadtpressesprecher Uwe Spee bilanziert: "Wir haben in den letzten Jahren keine schlechten Erfahrungen mit dieser Vorgehensweise gemacht. Es gab keine Probleme.“ Auch die Feuerwehr musste in den letzten Jahren keine außer Kontrolle geratenen Osterfeuer löschen. Zwar gibt es keine Statistiken, aber: "Die Zahl der privaten Osterfeuer ist in Oberhausen offenbar niedrig“, so Spee.
Einige Sicherheitsregeln sind zu befolgen
Andere Städte wie Essen verbieten inzwischen private Osterfeuer rigoros - auf der Grundlage des Immissionsschutzgesetzes, das das Verbrennen von Gegenständen im Freien untersagt, wenn die Allgemeinheit gefährdet oder belästigt werden könnte.
In Oberhausen aber bleibt die Regelung auch in diesem Jahr großzügig. So werde es auch keine besonderen Osterfeuer-Kontrollen geben, erklärt Uwe Spee. Einige Sicherheitsregeln seien jedoch zu befolgen: "Es sollte immer ein Gartenschlauch zum Löschen bereitliegen, es muss ein Erwachsener dabei sein, und natürlich gehören weder Autoreifen noch behandeltes Holz oder anderer Sondermüll in ein solches Feuer. Wir setzen da auf den gesunden Menschenverstand der Oberhausener.“ Und immer sollte derjenige, der die Flamme entzündet, sichergehen, dass kein Tier in das aufgeschichtete Holz eingezogen ist.