Oberhausen. Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung läuft bereits am Dienstag, 31. Januar 2023, ab. Die Finanzämter können dann zu Strafen greifen.

Schlussspurt der Oberhausener Immobilieneigentümer: In wenigen Tagen läuft die Frist zur Abgabe der Grundsteuer-Erklärung ab – zu der jeder Haus- und Grundstücksbesitzer in NRW verpflichtet ist. Ähnlich wie in anderen Ruhrgebietsstädten haben allerdings erst 55 Prozent der Oberhausener ihre Erklärungen abgegeben – allerdings trudeln die notwendigen ausgefüllten digitalen Formulare nach Angaben der Oberhausener Finanzämter im Januar verstärkt ein.

„Die Abgabezahlen haben sich in den vergangenen Wochen verdreifacht“, erklärt Frank Schulte-Kulkmann, Leiter des Finanzamtes Oberhausen-Süd, in einer Pressemitteilung. „Wir merken es ganz deutlich, dass der Grundsteuer-Endspurt begonnen hat. Mein Aufruf an alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer: Geben Sie jetzt Ihre Grundsteuererklärung ab.“ Denn die Frist läuft am Dienstag, 31. Januar 2023, definitiv ab. Sie wird nicht mehr verlängert. Absolut haben bisher rund 34.000 Oberhausener Hauseigentümer ihre Erklärungen zur Grundsteuer eingereicht – es fehlen also noch über 25.000 Formulare.

Frist zur Abgabe der Grundsteuer wird nicht mehr verlängert

Locker sehen die Finanzbeamten diese Frist im Übrigen nicht. Wer die Grundsteuererklärung nicht abgibt, wird von dem zuständigen Oberhausener Finanzamt nach Aussagen der Behörde angemahnt. Hilft auch das nicht, drohen die Finanzbeamten nach den Vorschriften des Paragrafen 162 der Abgabenordnung an, nicht nur den Grundstückswert freihändig nach vorliegenden allgemeinen Erkenntnissen zu schätzen, sondern auch noch Verspätungszuschläge oder Zwangsgelder zu verhängen.

Wie hoch diese Strafen sein werden und ob die Finanzbediensteten nicht wenigstens eine Zeit lang ihre Augen zudrücken und für eine Karenzzeit Gnade walten lassen – darüber hüllen sich die oberen Finanzamtschefs in Oberhausen trotz detaillierter Nachfragen der Redaktion in Schweigen. „Die Voraussetzungen, ob und in welcher Höhe ein Verspätungszuschlag oder ein Zwangsgeld gegenüber einer Eigentümerin oder einem Eigentümer festgesetzt werden, werden vom Finanzamt nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall geprüft“, antwortet Schulte-Kulkmann nur relativ allgemein.

Andere Stellen sind auskunftsfreudiger. Der Bund der Steuerzahler NRW und der Eigentümerverband Haus & Grund weisen daraufhin, dass der Säumniszuschlag pro Monat 25 Euro betragen kann – oder sich sogar recht teuer an der Höhe des Grundstückswertes orientieren darf. Das Zwangsgeld bei hartnäckiger Nichtabgabe der Grundsteuererklärung beträgt satte 25.000 Euro.

Schätzung des Grundstückswertes durch Finanzbeamte könnte teuer werden

Sich darauf verlassen, dass eine Schätzung des Grundstückswertes durch Finanzbeamte schon gut ausgehen wird, sollten sich und dürfen sich Hauseigentümer nicht. Fachleute gehen davon aus, dass eine Schätzung eher zuungunsten des Betroffenen ausgehen könnte. So heißt es in einem anderen Fall, nämlich wenn Geschäftsleute ihre Steuerbelege nicht vorlegen, im Abgabenordnungsparagrafen 162: „Hat in solchen Fällen die Finanzbehörde eine Schätzung vorzunehmen und können diese Einkünfte nur innerhalb eines bestimmten Rahmens, insbesondere nur aufgrund von Preisspannen bestimmt werden, kann dieser Rahmen zulasten des Steuerpflichtigen ausgeschöpft werden.“

Die Oberhausener Finanzämter geben deshalb noch Tipps für die bisher noch zögerlichen Eigentümer von Grundstücken:

  • Die Grundsteuererklärung kann schriftlich erfolgen. Unterlagen gibt es bei den Finanzämtern vor Ort.
  • Online geht es mit dem Programm Elster (www.elster.de), das viele schon für ihre Steuererklärung nutzen. Unterwww.grundsteuer.nrw.de finden Eigentümer Erklär-Videos mit praktischen Hinweisen. „Die ausführlichen Klick-für-Klick-Anleitungen führen Schritt für Schritt durch die Eingabefelder in Elster und die Check-Listen liefern eine Übersicht der benötigten Daten und Hinweise und wo diese zu finden sind“, betont Frank Schulte-Kulkmann, Leiter des Finanzamtes Oberhausen-Süd. Vorteil von Elster: Es prüft vor dem Versand ans Finanzamt die fertige Erklärung auf Vollständigkeit und Plausibilität.
  • Auch das Grundsteuerportal (Geodatenportal) ist auf der Internetseite www.grundsteuer.nrw.de zu finden, über das Informationen zum Flurstück, wie z. B. die Gemarkung, der Bodenrichtwert und das Grundbuchblatt abgerufen werden können.
  • Denjenigen, die noch kein eigenes Konto bei Elster haben, rät Schulte-Kulkmann: „Sie können Ihre Grundsteuererklärung auch über den Elster-Zugang von nahen Angehörigen abgeben.“ Das geht auch, wenn diese bereits die eigene Grundsteuererklärung über dieses Konto abgegeben haben.
  • Für Fragen haben die Finanzämter eine Grundsteuer-Hotline geschaltet: das Finanzamt Oberhausen-Nord unter 0208-6499-1959 und das Finanzamt Oberhausen-Süd unter 0208-8504-1959 (Mo.-Fr. 9 bis 18 Uhr) erreichbar.
  • Bei Fragen zu Elster, z. B. zur Registrierung oder zur Zertifikatsdatei, steht für Nordrhein-Westfalen das Elster-Team NRW unter 0251-934-1954 (Mo.-Do. 8 bis 15.30 Uhr und Fr. 8 bis 15 Uhr) bereit.

Im Zuge der Grundsteuerreform, wozu das Bundesverfassungsgericht die Bundespolitik verpflichtet hat, müssen sämtliche bebauten und unbebauten Grundstücke neu bewertet werden. Die Finanzämter bearbeiten die Grundsteuer-Feststellungserklärungen entsprechend dem Eingang und versenden den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid an die Eigentümerinnen und Eigentümer.

Wie hoch die Grundsteuer am Ende sein wird, ist damit aber noch nicht klar. Entscheidend dafür ist der Hebesatz, den die Kommune festsetzt. Zur Berechnung der Steuer wird dieser mit dem Grundsteuermessbetrag multipliziert. In Oberhausen wie in anderen Städten wird über den Hebesatz für das Jahr 2025, ab dem die Reform greifen soll, wahrscheinlich erst 2024 entschieden.