Oberhausen. Das ist erstaunlich: Auch die Stadt Oberhausen muss für ihre Grundstücke Grundsteuer zahlen – und hält die Grundsteuer-Frist nicht für alle ein.

Die offizielle Grundsteuer-Pressemitteilung der Oberhausener Finanzämter lässt keinen Raum für irgendwelche Emotionen. So formuliert die Leiterin des Finanzamtes Oberhausen-Nord, Katrin Rohde, ganz nüchtern ihre Bilanz zur Grundsteuer-Erklärung: „In den Finanzämtern Oberhausen-Nord und -Süd liegen insgesamt 61.500 Erklärungen vor, rund 70 Prozent. Davon wurden über 90 Prozent digital abgegeben.“ Allerdings ist die Frist zur verpflichtenden Grundsteuer-Erklärung am Dienstag, 31. Januar 2023 abgelaufen. Das bedeutet eben: Über 26.000 Oberhausener Grundstückseigentümer haben diese Pflicht einfach ignoriert oder bewusst verpasst – trotz aller Infos und eindringlicher Bitten der Ämter. Insgesamt hätten nämlich 88.000 Formular-Packen über die Grundstücke im Oberhausener Stadtgebiet eintrudeln müssen.

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Vielleicht hinken jedoch einige Immobilienbesitzer einfach hinterher – ähnlich wie die Stadt Oberhausen, die aufgrund einer Anfrage der Redaktion schriftlich einräumen muss, dass sie auch noch nicht alle Erklärungen mit allen notwendigen Daten ihrer insgesamt 1061 Grundstücke an die Finanzbehörden geliefert hat.

Seit dem Jahr 2019 ist Katrin Rohde (Bildmitte) Leiterin des Finanzamtes Oberhausen-Nord. Hier auf dem Bild zu sehen sind neben ihr: Achim Eder (früherer Dienststellenleiter Finanzamt Oberhausen-Nord) und Marion Michaelis (Finanzpräsidentin der Oberfinanzdirektion NRW)
Seit dem Jahr 2019 ist Katrin Rohde (Bildmitte) Leiterin des Finanzamtes Oberhausen-Nord. Hier auf dem Bild zu sehen sind neben ihr: Achim Eder (früherer Dienststellenleiter Finanzamt Oberhausen-Nord) und Marion Michaelis (Finanzpräsidentin der Oberfinanzdirektion NRW) © Finanzverwaltung NRW

Ordnungs- und Immobiliendezernent Michael Jehn zeigt sich aber überzeugt davon, mit seinen Teams gut vorangekommen zu sein. Von den gut 1061 Grundstückseinheiten bestehe lediglich bei 17 Einheiten noch Klärungsbedarf. „In allen anderen Fällen sind alle Daten in einem speziellen System für Grundsteuererklärungen erfasst worden und werden derzeit sukzessive an das Finanzamt elektronisch übertragen. Diese Arbeiten werden in den nächsten Tagen abgeschlossen.“

Bund benötigt für seine Grundsteuererklärungen noch mehrere Monate

Deutlich schlechter jedenfalls als Oberhausen agiert der Bund, der sich an dieser Stadtverwaltung ein Beispiel nehmen könnte. Mitte Januar musste der größte Grundbesitzer Deutschlands eingestehen, dass er die Frist 31. Januar 2023, die der Bund 36 Millionen Bundesbürgern verordnet hat, selbst nicht einhalten wird. Erst im September dieses Jahres will der Bund seine Arbeit erledigt haben, die Daten seiner Grundstücke an die Finanzbehörden zu überreichen. Nicht nur Politiker haben sich über diese Nachlässigkeit des Bundes aufgeregt.

Denn den privaten Grundstückseigentümern drohen nun Mahnungen, Strafen und Zwangsgelder von bis zu 25.000 Euro. „Wir werden jetzt die nächsten Schritte einleiten“, warnt Katrin Rohde, die Oberhausener Finanzamtsleiterin. „Das bedeutet, dass wir alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihrer Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bisher nicht nachgekommen sind, mit einem Erinnerungsschreiben zur Abgabe auffordern werden.“

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Wird die Erklärung nach diesem Mahnbrief weiterhin nicht abgegeben, wird das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen, also den Wert der Immobilie, schätzen. Das kann durchaus zulasten des Eigentümers geschehen. Die Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bleibt übrigens dennoch bestehen. Daneben hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit, Verspätungszuschläge zu berechnen oder ein Zwangsgeld festzusetzen.

Nach Abgabe der Grundsteuererklärung: Wochenlanges Warten auf die Bescheide

Wer die Erklärung abgegeben hat, muss noch einige Wochen auf die Bescheide der Oberhausener Finanzämter warten - den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid. „Die Erklärungen werden grundsätzlich entsprechend ihrem Eingang bei uns im Finanzamt bearbeitet“, bestätigt Frank Schulte-Kulkmann, Leiter des Finanzamtes Oberhausen-Süd.

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Der errechnete Grundsteuerwert hat noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer. Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen die zu zahlende Grundsteuer. Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht sind ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.

Weitere Infos gibt es unter www.grundsteuer.nrw.de oder bei der Grundsteuer-Hotline: 0208-6499-1959 (Finanzamt Oberhausen-Nord) und 0208-8504-1959 (Finanzamt Oberhausen-Süd).