Oberhausen. Nach einem Gerichtsurteil muss die Grundsteuer nach aktuellen Haus-Werten berechnet werden. Doch viele zögern mit der Erklärung. Das ist heikel.

Die beiden Oberhausener Finanzamtsleitungen rufen noch einmal eindringlich alle hiesigen Immobilieneigentümer auf, ihre Erklärung zur Berechnung der neuen Grundsteuer abzugeben. Trotz erster Infobriefe zu den Grundsteuererklärungen bereits im Frühjahr dieses Jahres haben noch über 60 Prozent der Oberhausener Hausbesitzer keine Formulare mit den wichtigsten Daten zu ihrem Grundstück abgegeben. Damit hinken die Oberhausener den anderen Eigentümern in NRW hinterher – insgesamt 42 Prozent haben ihre Grundsteuererklärung absolviert, in Oberhausen nur 39,5 Prozent.

Zwar ist die Abgabefrist im Herbst einmal verlängert worden (um drei Monate von Ende Oktober 2022 auf den 31. Januar 2023), doch auf eine nochmalige Fristausweitung sollten die bisher noch abgabe-säumigen Hauseigentümer nicht hoffen. „Wir appellieren an alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Feststellungserklärung noch nicht abgegeben haben, dies jetzt zu tun“, sagt Katrin Rohde, Leiterin des Finanzamts Oberhausen-Nord.

Grundsteuer: Ältere Eigentümer haben Probleme mit Elster

Die große Hürde für viele ältere Eigentümer ist nach Angaben des Oberhausener Eigentümerverbandes Haus und Grund das Programm Elster. „Das ist im Grunde zu schaffen für all diejenigen, die bereits Erfahrung im Umgang mit Computerprogrammen haben“, beobachtet Jochen Schütz, Geschäftsführer von Haus und Grund. „Doch es gibt genügend Hauseigentümer, die sich mit Elster sehr schwer tun und Berater in Anspruch nehmen müssen.“ Dabei kann schnell ein kleiner Fehler große Auswirkungen haben: Wer beispielsweise vergisst, dass sein Mehrfamilienhaus als Sozialwohnungsbau staatlich gefördert wurde und kein Kreuz im entsprechenden Kästchen macht, zahlt künftig eine höhere Grundsteuer, als notwendig wäre. Denn staatlich geförderter Wohnraum genießt Steuerprivilegien – auch bei der Berechnung der Grundsteuer.

Die Finanzämter bearbeiten die Feststellungserklärungen grundsätzlich nach Eingang – und versenden dann nach einigen Wochen den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid an die Eigentümerinnen und Eigentümer. „Wer schon einen Bescheid erhalten hat, hat meistens einen höheren Steuermessbetrag als bisher; einige wenige haben Glück und haben etwa den gleichen Wert erhalten“, ist die bisherige Erfahrung des Oberhausener Architekten und CDU-Parteichefs Wilhelm Hausmann, der intensiven Kontakt zu vielen Hauseigentümern hat.

Finanzämter: Neuer Grundsteuerwert hat noch keine Aussagekraft

Die Leiter der Finanzämter in Oberhausen beruhigen allerdings in einer schriftlichen Mitteilung: „Der errechnete Grundsteuerwert hat noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer. Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen die Grundsteuer.“ Kämmerer Apostolos Tsalastras hatte vor kurzem noch einmal versprochen: „Unser festes Ziel ist es, mit der Grundsteuer künftig nicht mehr einzunehmen als bisher.“

Weil offenbar Hauseigentümer so viele Probleme haben, sich durch den Formularwust zu quälen und für sie neue Rechtsbegriffe zu interpretieren, haben die Finanzministerien ihre Informationen im Vergleich zum Start des Grundsteuer-Projekts klar verbessert. So gibt es zum Ablauf nach Abgabe der Feststellungserklärung und zum Inhalt der einzelnen Bescheide Informationen und Videos auf der Internetseite www.grundsteuer.nrw.de. „Wir haben dort auch Erklär-Videos zur Erstellung der Grundsteuererklärung mit praktischen Hinweisen für die Abgabe mit dem Programm Elster erstellt“, erläutert Frank Schulte gen. Kulkmann, Leiter des Finanzamts Oberhausen-Süd. „Die ausführlichen Klick-für-Klick-Anleitungen führen Schritt für Schritt durch die Eingabefelder in Elster. Die Check-Listen liefern eine Übersicht der benötigten Daten und Hinweise und wo diese zu finden sind.“

Katalog mit Antworten zu den häufigsten Fragen zur Grundsteuer

Außerdem steht ein Katalog mit Antworten auf die häufigsten Fragen zur Verfügung. Auch das Grundsteuerportal (Geodatenportal), über das wichtige Informationen zum Flurstück, wie beispielsweise die Gemarkung, der Bodenrichtwert und das Grundbuchblatt abgerufen werden können, ist dort zu finden. Eigentümerinnen und Eigentümer können dort den Sachdatenauszug zu ihrem Flurstück abrufen, der bereits den Großteil der Daten für die Grundsteuer-Erklärung enthält.

Für individuelle Rückfragen zur Grundsteuerreform sind die Finanzämter montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr unter 0208-6499-1959 (Oberhausen-Nord) und 0208-8504-1959 (Oberhausen-Süd) erreichbar.