Oberhausen. Die Stadt Oberhausen versagt Bordell-Betreibern die Betriebserlaubnis. Die Betreiber reichen Klage ein. Jetzt muss das Gericht entscheiden.
Der Druck auf die Bordelle im Oberhausener Rotlichtviertel steigt. Nachdem die Stadt vier Häusern bereits im vergangenen Jahr die erforderliche Betriebserlaubnis offiziell verweigert hat, flattern fünf weiteren Häusern in den kommenden Tagen ebenfalls Ablehnungen in die Briefkästen. So berichtet es die Stadt Oberhausen auf Nachfrage der Redaktion.
Neun der 18 Bordelle droht damit das Aus, die Genehmigungsverfahren der übrigen Bordelle laufen noch. Eine seit 2017 erforderliche Erlaubnis für den Betrieb hat bislang kein einziges Haus. Zwei Betreiber haben zwar Klage eingereicht, eine Entscheidung steht allerdings noch aus.
Seit 2015 diskutiert die Stadt über eine mögliche Verlagerung der Oberhausener Rotlichtmeile aus der Innenstadt an einen weniger zentralen Ort. Daniel Schranz, damals noch CDU-Kandidat fürs Amt des Oberbürgermeisters, hatte sich dieses Ziel im Wahlkampf gesteckt.
Seitdem wurde viel diskutiert, bisherige Vorstöße der Stadt gerieten jedoch immer wieder ins Stocken – zuletzt vor allem wegen der Corona-Pandemie. Schranz, mittlerweile in zweiter Amtszeit Oberbürgermeister der Stadt, hält an seinen Zielen jedoch fest und ist „weiterhin überzeugt davon, dass eine Verlegung des Rotlichtviertels der richtige Schritt ist“. Das Thema könne derzeit zwar nicht mit der gewünschten Dringlichkeit vorangetrieben werden, würde aber keineswegs in Vergessenheit geraten.
Neues Gesetz seit 2017
Dabei stehen der Stadt mittlerweile sogar weitreichendere rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung als noch 2015 – und diese nutzt sie aktuell: Das 2017 in Kraft getretene Prostituiertenschutzgesetz sieht eine zusätzliche Erlaubnispflicht für Bordelle vor, die Häuser müssen unter anderem streng formulierte Hygiene- und Sicherheitsvorschriften beachten. Die Betreiber an der Flaßhofstraße haben zwar Erlaubnis-Anträge gestellt – aber kein einziger wurde bislang von der Stadt genehmigt.
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„Grund für die Ablehnung war in der Regel, dass die durch die Betreiber eingereichten Konzepte nach Einschätzung der Stadt Oberhausen eine Erlaubniserteilung nicht zu rechtfertigen vermochten, da sie den gesetzlichen Anforderungen nicht genügten“, heißt es als Erklärung aus dem Rathaus. Genauer möchte Ordnungsamtsleiter Horst Ohletz nicht werden. Denn zwei Betreiber, die insgesamt vier Häuser an der Roten Meile nutzen, haben gegen die Entscheidung der Stadt geklagt. Die Verfahren am Verwaltungsgericht Düsseldorf laufen noch.
Ohletz schildert jedoch das komplexe Prüf-Prozedere, das erklärt, warum sich die Genehmigungsverfahren so lange hinziehen, immerhin ist das neue Gesetz seit 2017 in Kraft: Zunächst habe die Stadt mehrfach weitere Unterlagen der Betreiber anfordern müssen, da die Anträge nicht vollständig waren. Mitarbeiter hätten Dokumente geprüft, die Bordelle genau inspiziert und Mängel genau dokumentiert. Es habe Anhörungstermine gegeben, die die Anwälte der Betreiber aber mehrfach verschoben hätten. Hinzu kam die Corona-Belastung.
Termin beim Verwaltungsgericht Düsseldorf im Dezember 2022
Und auch bei Gericht verzögert sich das Verfahren: In einem der Fälle hätte es längst eine richterliche Entscheidung geben können, in Form eines schriftlichen Bescheides – ohne mündliche Verhandlung. Doch in so einem Fall haben beide Parteien das Recht, auf eine mündliche Verhandlung zu bestehen. Und dies habe der Kläger getan, bestätigt eine Sprecherin des Düsseldorfer Verwaltungsgerichtes – der Bescheid ist damit hinfällig. Der Termin für die mündliche Verhandlung ist für Dezember 2022 anberaumt.
Die Erfolgsaussichten der Bordell-Betreiber dürften allerdings nicht sehr groß sein: Im schriftlichen Bescheid, so ist zu vernehmen, war der zuständige Richter der Argumentation der Stadt Oberhausen gefolgt und hatte die Klage der Betreiber abgewiesen. Bei der mündlichen Verhandlung kommen nun alle Argumente noch einmal auf den Tisch.
Öffnen dürfen die Betreiber ihre Bordelle derweil auch ohne aktuelle Erlaubnis. Da sie die Anträge auf Erlaubnis fristgerecht gestellt haben, gilt bis zur endgültigen Entscheidung laut Gesetz eine „fiktive Erlaubnis“.