Oberhausen. Wer 2022/23 eine warme Wohnung möchte, der muss viel Geld zahlen. Das besorgt erst recht arme Familien. Doch wie viel Geld zahlen die Jobcenter?
Die seit gut einem Jahr anhaltende hohe Teuerung von Waren und Dienstleistungen beeinträchtigt zunehmend den Alltag und die Lebensqualität vieler Menschen nicht nur in Oberhausen mit seiner kaufkraft-schwachen Bevölkerung. Das zeigt sich an den langen Warteschlangen vor den Tafel-Ausgabestellen, aber auch an der hohen Nachfrage nach gebrauchten Kleidern, Schuhen und Haushaltswaren. Händeringend bitten die Teams des Friedensdorfes um Spenden. Selbst an diesen heißen Sommertagen fürchten sich die Bürger vor dem Winter – schließlich werden sie mit Warnungen der Verbraucherschützer und von Wirtschaftsminister Robert Habeck überschüttet, dass sich die Heizkosten vervierfachen können.
Das Jobcenter Oberhausen und die Oberhausener Rathaus-Spitze versuchen, zumindest eine Gruppe von Bürgern zu beruhigen: Hartz-IV-Empfänger müssen offenbar nicht fürchten, dass ihnen zu hohe Heizkosten-Abrechnungen im nächsten Jahr nicht bezahlt werden.
Wie bei der Kaltmiete: Auch Heizkosten müssen angemessen sein
Dass diese Gefahr durchaus besteht, ist nicht aus der Luft gegriffen: Wie bei der Kaltmiete von Wohnungen für bedürftige Singles, Paare und Familien gibt es in jeder Kommune, abgesegnet vom Rathaus, Tabellen, welche Wohnungsgröße und welche Miethöhen angemessen sind – und aus dem Steuertopf der Jobcenter bezahlt werden.
In der Regel kann eine Person in Oberhausen in einer bis zu 50 Quadratmeter großen Wohnung für 390 Euro Monatsmiete inklusiver kalter Betriebskosten (Müll, Wasser) im Monat leben. Für zwei Personen gilt eine Wohnung von 65 Quadratmetern für 508 Euro als angemessen, für vier Personen eine Wohnung von 95 Quadratmetern für 760 Euro. Ist die Wohnung zu groß oder zu teuer, kann das Jobcenter rechtlich einen Umzug verlangen.
Weiterer Bericht:
Viele freie Stellen, viele Arbeitslose – warum ist das so?
Genauso wie bei der Kaltmiete gibt es auch für die Heizkosten Grenzen, bis zu welcher Rechnungshöhe der Verbrauch in Oberhausen als angemessen gilt und vom Jobcenter übernommen wird – sogar nach der Heizart gestaffelt. Wer in einem Heizöl-Haus wohnt, darf bis zu 1,08 Euro je Quadratmeter im Monat (inklusive Warmwasser) verbrauchen, bei Erdgas sind es 1,37 Euro und bei Fernwärme 1,78 Euro. Die in Oberhausen geltenden Angemessenheitsgrenzen orientieren sich an dem bundesweiten Heizspiegel.
Müssen Langzeitarbeitslose und ihre Familien zittern?
Müssen also Langzeitarbeitslose und andere bedürftige Familien, die vom Jobcenter betreut werden, um ihre Wohnung zittern, weil die Verbrauchskosten für warme Zimmer nach oben schnellen und sämtliche Grenzwerte durchstoßen? Auf Nachfrage der Redaktion beruhigt die Stadt alle bedürftigen Jobcenter-Kunden: „Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger, die sich wirtschaftlich und verbrauchsorientiert verhalten haben, dürfen davon ausgehen, dass die Heizkosten in tatsächlicher Höhe Berücksichtigung finden.“
Schon seit langem haben die Jobcenter-Mitarbeiter grundsätzlich die Möglichkeit, wohlwollend mit den Arbeitslosen umzugehen: Auch höhere Heizkosten können im Einzelfall als individuell angemessen gelten. Doch jetzt geht es nicht mehr um Einzelfälle. In dieser Lage versichert die neue Oberhausener Jobcenter-Sprecherin Nina Speerschneider: „Angesichts der gestiegenen Kosten prüfen wir insbesondere bei der Angemessenheit der Kosten bei Gas- und Stromheizungen derzeit großzügig – und erkennen auch eine Angemessenheit über die in der Tabelle hinterlegten Sätze hinaus an.“
- Sie sind besonders an Nachrichten über das Centro Oberhausen interessiert? Dann erhalten Sie hier einen Überblick: Hier geht’s zu unserer Themenseite Centro Oberhausen
- Sie wollen keine Nachrichten aus Oberhausen verpassen? Dann bestellen Sie unseren kostenlosen abendlichen Newsletter: Hier geht’s zur Newsletter-Anmeldung
- Sie möchten mehr Nachrichten und Geschichten aus Oberhausen lesen? Hier geht’s zur WAZ-Stadtseite Oberhausen
- Die WAZ Oberhausen finden Sie auch auf Facebook: Hier geht’s zur Facebookseite
Besteht allerdings der Verdacht, dass der Heizkostenverbrauch auf unwirtschaftliches Heizverhalten zurückzuführen ist, leitet die Behörde ein Kostensenkungsverfahren ein: Das Heizverhalten muss verbessert werden. Bei hohen Strompreisen haben die Jobcenter-Teams übrigens keinen Spielraum: Stromkosten sind bereits in dem normalen Hartz-IV-Satz pauschal berücksichtigt – aus diesem muss der Bedürftige seinen Stromverbrauch bezahlen.