Oberhausen. Wenn ein Sturm durch die Stadt fegt, kommt es oft zu Schäden. Die Verbraucherzentrale in Oberhausen gibt Tipps, was dann zu beachten ist.
Während der eine Sturm davonzieht, steht der nächste schon vor der Tür. Am Freitag wird das Orkantief „Zeynep“ in Nordrhein-Westfalen erwartet – erneut mit schwerem Sturm und teilweise orkanartigen Böen. Vorsicht ist also geboten, aber auch schnelle Reaktionen, wenn Schäden eintreten. „Etwaige Sturmschäden sind ein Fall für die Versicherung und müssen dem Versicherer umgehend gemeldet werden”, erklärt Angelika Wösthoff, Leiterin der Verbraucherzentrale NRW in Oberhausen.
Wichtig zu beachten: Eine Police allein reicht nicht aus. Für Sturmschäden haften sowohl Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen. Stürmisch ist es bei den Versicherern allerdings erst ab Windstärke acht, das entspricht rund 62 Stundenkilometern. Dafür müssen in der Regel keine Beweise müßig gesammelt werden. Es sollte reichen, wenn eine Wetterstation in der Nähe die hohe Sturmstärke gemessen hat oder weitere Häuser in der Nachbarschaft beschädigt wurden.
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Versicherungsschutz: Auch Antennen und Markisen sind abgedeckt
Im Durcheinander der Versicherung stellt sich dann die Frage: Wer kümmert sich um welchen Schaden? Einen Schutz gegen Sturm und Hagel, Feuer und Leitungswasser bietet die Gebäudeversicherung. Eine solche Police braucht es, wenn das Dach abgedeckt, der Schornstein beschädigt oder ein Baum aufs Haus gefallen ist. Die Hausratversicherung greift bei beschädigter Inneneinrichtung – aber nur wenn Fenster und Türen verschlossen waren.
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Geld für kaputte Gartenmöbel gibt es, wenn sie während des Sturms in einem Gebäude verstaut waren – das wiederum vom Wind beschädigt wurde. Auch abgedeckt sind Antennen und Markisen, die einem Mieter gehören, außen am Gebäude angebracht sind und ausschließlich durch die Bewohner der versicherten Wohnung genutzt werden.
Morsche Bäume können für Eigentümer teuer werden
Wenn das eigene Auto vom Unwetter getroffen wird, ist die Teilkasko des Halters in der Pflicht. Ein Beispiel: Der Sturm hat einen Dachziegel auf den parkenden Wagen geschleudert. Versichert ist aber meistens nur der Wert, den das Gefährt zum Zeitpunkt der Schadensmeldung hat (Zeitwert). Wurde eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese noch abgezogen. Teuer wird es, wenn Betroffene eine Mitschuld tragen, weil sie etwa bei der Fahrt durch eine überflutete Straße stecken geblieben sind.
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Auch ein regelmäßiger Blick in den Garten kann sich lohnen. Hat ein nachweislich morscher Baum beim Umsturz einen Schaden angerichtet, müssen die Besitzer und deren Haftpflichtversicherung dafür aufkommen. Ist ein gesunder Baum umgefallen, gilt dies als „höhere Gewalt“ und Eigentümer haften nicht für den Schaden.