Oberhausen. Die Stadt Oberhausen will das Problem Horror-Hotel schnellstmöglich lösen. Das hat OB Schranz in einer Videokonferenz mit der Redaktion gesagt.
Die Stadt Oberhausen macht weiter Druck auf den Eigentümer des Horror-Hotels an der Kapellenstraße in Osterfeld. Oberbürgermeister Daniel Schranz will möglichst schnell eine Lösung herbeiführen. Das hat der Oberbürgermeister am Donnerstag in einer Videokonferenz mir unserer Redaktion unterstrichen.
Der Besitzer des seit Jahren leerstehenden Hauses, in dem es in diesem Herbst gleich mehrfach gebrannt hat, lebt in Irland. Er habe bislang lediglich mitgeteilt, dass er davon ausgehe, dass aufgrund der Absperrmaßnahmen (Bauzaun) vor Ort an der Kapellenstraße keine Gefahr bestehe und dass er mit einem vollständigen Abriss des laut Gutachter teils einsturzgefährdeten Gebäudes nicht einverstanden sei, heißt es zum aktuellen Stand aus dem Rathaus.
OB Schranz: „Höchst unbefriedigende Situation an der Kapellenstraße“
Der Oberbürgermeister sprach in der Videokonferenz mit unserer Redaktion mit Blick auf die seit Jahren vor sich hingammelnde Ruine an der Kapellenstraße von einer „höchst unbefriedigenden Situation“ und lobte den jüngsten Vorschlag des Turnerbundes Osterfeld, im Volksgarten und auf dem direkt angrenzenden Hotel-Grundstück einen Mehrgenerationenpark als Sport- und Bewegungsangebot einzurichten.
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Der Turnerbund zeige mit seinem Vorschlag als mitgliederstarker Sportverein gesellschaftliche Verantwortung und Gemeinsinn, lobte Oberbürgermeister Schranz. Ein Mehrgenerationenpark sei durchaus in der Lage, eine „zusätzliche Attraktion“ im Stadtteil zu bilden. Noch befindet sich diese Idee allerdings im absoluten Anfangsstadium; noch für Donnerstagnachmittag, 16. Dezember, war ein Ortstermin von Oberbürgermeister Schranz mit der Vereinsspitze des Turnerbundes Osterfeld an der Kapellenstraße geplant.
„Ersatzvornahme“ möglich
Grundsätzlich besteht im Zuge eines ordnungsbehördlichen Verfahrens die Möglichkeit, einen Abriss des maroden Hotelgebäudes oder von Teilen davon mit Zwangsmitteln durchzusetzen, wenn die Gefahrenlage vor Ort es verlangt. „Ersatzvornahme“ lautet das Stichwort dazu.