Oberhausen. Die Stadt will ihre 25 Jahre alte Baumschutzsatzung ändern. Das Entfernen unliebsamer Exemplare wird leichter. Die Gebühren steigen ordentlich.
Für eine Aktualisierung ihrer Baumschutzsatzung hat sich die Stadt besonders viel Zeit gelassen: Nicht nur, dass die aktuelle Fassung aus dem Jahre 1996 stammt, ein Ratsbeschluss zur Überarbeitung liegt bereits seit Februar 2015 vor. Die neue Version macht Grundstücksbesitzern das Leben leichter – aber es wird auch teurer. So sollen einige Arten wie Birken nicht länger als schützenswert gelten; zudem steigt die Ausgleichszahlung für das Fällen eines geschützten Baumes von 230 auf 450 Euro. Beschlossen werden die Veränderungen in der Ratssitzung am 15. November. Doch bereits im Umweltausschuss regte sich nun Protest bei zwei Parteien. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Weg damit: Im Umkreis von drei Metern darf die Säge sägen
Die Baumschutzsatzung erhält eine neue Abstandsregel: In Zukunft darf jeder Baum, der im Umkreis von drei Metern zu einem genehmigten Gebäude steht, gefällt werden – selbst, wenn er noch kerngesund ist. Der Hintergrund ist, dass die Stadt mit Anträgen zu Baumfällungen überschüttet wurde, weil diese bei Neubauten im Weg standen oder eine Fassadendämmung behinderten. Die neue Regel baut Bürokratie bei der Stadt ab und bringt für Grundstücksbesitzer Erleichterungen. Die Fraktion der Grünen befürchtet jedoch, dass so alle Hemmungen fallen könnten. „Niemand sollte ohne sachkundige Expertise einen Baum fällen dürfen“, sagte Margarete Therese Dresen im Umweltausschuss. Wenn Häuser oder Menschen gefährdet seien, gebe es ja immer noch den Weg der Antragstellung bei der Stadt – „und dem wird ja dann auch stattgegeben“.
Tote Bäume haben keine Lobby
Bisher mussten Bürger auch für das Fällen von abgestorbenen Bäumen einen Antrag bei der Stadt stellen. Dies soll abgeschafft werden. „Das soll kein Freifahrtschein sein“, erläuterte Umweltamtsleiter Markus Werntgen-Orman der Redaktion. Sollte der Nachbar Beweisfotos haben, dass es sich um einen noch gesunden Baum gehandelt hat, würde dies ein Nachspiel haben. „Wir hoffen, dass sich die Leute rechtskonform verhalten.“
Nicht weiter unter Schutz: Birken, Pappeln, Nadelbäume
Laut alter Baumschutzsatzung sind alle Bäume mit einem Stammumfang ab 80 Zentimetern geschützt – mit Ausnahme von Pyramidenpappeln und Obstbäumen auf privaten Grundstücken (außer Walnuss und Esskastanie). Nun schlägt die Stadt vor, auch Birken, Pappeln und Nadelbäume (mit Ausnahme von Eiben und Ginkgos) nicht weiter unter Schutz zu stellen.
Werntgen-Orman begründet das so: „Alte Birken sind heute oft morsch und bruchgefährdet. Pappeln brechen auch sehr gerne und gehen schnell ein. Nadelgehölze wie Tannen und Blaufichten sind oft von Schadinsekten wie dem Borkenkäfer bedroht und als Flachwurzler stark abgängig. Sie produzieren weder größere Mengen Sauerstoff noch bieten sie Heimat für Vögel und Insekten.“ Dies sieht die Grünen-Ratsfraktion völlig anders: Sie will die Baumarten nicht von der Schutz-Liste streichen. Denn, so erläutert Dresen im Umweltausschuss: „In Zeiten der Klimakrise sollte jeder Baum erhalten werden.“
Die Kosten steigen – die Gebühren jetzt auch
Auch geschützte Bäume dürfen in Ausnahmefällen entfernt werden. Das war früher so und wird auch so bleiben. Erteilt die Stadt die Genehmigung zur Fällung eines geschützten Baumes, muss eine Ersatzpflanzung vorgenommen werden. Ist dies unzumutbar, wird eine Ausgleichszahlung fällig. Diese betrug bisher 230 Euro pro Baum. Er wird auf 450 Euro angehoben. Auch die Verwaltungsgebühren für die Bearbeitung von Anträgen steigen: So kostet die Arbeit der Stadtbediensteten für eine Fällgenehmigung eines einzigen Baumes künftig 60 Euro statt 26 Euro, bei einer Rückschnittsgenehmigung ist man mit 25 Euro statt bisher 13 Euro für einen Baum dabei. Sogar die Ablehnung von Anträgen kostet mehr: statt bisher 13 Euro demnächst 50 Prozent der bei einer Genehmigung anfallenden Gebühr.
Fällungen und Neupflanzungen: Geld kommt aus derselben Kasse
Was passiert mit den Ausgleichszahlungen, wenn eine Ersatzpflanzung nicht möglich ist? Künftig will die Stadt aus diesem Geldtopf nicht nur neue Bäume auf ihren Grundstücken pflanzen, sondern auch Fällungen städtischer Bäume bezahlen. Das findet nicht nur die CDU kurios – und will diese geplante Neuregelung kippen. SPD-Sprecher Manfred Flore verlangte im Umweltausschuss eine Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben von der Stadtverwaltung.
Langes Warten auf die Reform der Baumschutzsatzung
Dass die vor 26 Jahren erstellte Baumschutzsatzung modernisiert werden muss, ist der Stadt Oberhausen schon seit vielen Jahren bekannt – gehandelt wurde aber im Rathaus erst jetzt. Bereits im Februar 2010 hat die Mehrheit des Stadtrates das über zehn Jahre laufende Haushaltssicherungskonzept (Sparpaket) verabschiedet. Dabei sollten auch Bürokratiekosten beim Baumschutz eingespart werden, ohne Bäume zu gefährden.
Im Februar 2015 legte der Rat der Stadt – wieder mit breiter Mehrheit – nach: Die Baumschutzsatzung müsse dringend überarbeitet werden. Erst mehr als sechs Jahre später liegt jetzt die Novellierung der Baumschutzsatzung vor.