Oberhausen. Das Grabeland in Sterkrade soll in Zukunft bebaut werden. Viele Kleingärtner wehren sich gegen die Pläne. Wie die MAN die Fläche bebauen will.

Die Pläne der MAN GHH Immobilien GmbH, das Grabeland in Oberhausen-Sterkrade zu bebauen, haben hohe Wellen geschlagen. Geschäftsführer Rüdiger Stolz begleitet diese Idee bereits seit vielen Jahren. „Dieses Gelände ist eines von drei Flächen, die von der MAN zur Nutzung von Wohnraum vorgesehen sind“, erzählt er. Dass die Bürgerinitiative, die sich besonders aus den Kleingarten-Pächtern des Grabelandes zusammensetzt (diese Redaktion berichtete), diese Pläne ablehnt, kann er verstehen. „Aber ich bitte auch um Akzeptanz unseres Standpunkts. Schließlich können wir diese Flächen nicht ewig quasi verschenken.“ Die Pacht belaufe sich lediglich auf vier Cent pro Quadratmeter im Jahr.

Ein erster Entwurf für das Gelände liegt bereits vor. Dieser orientiert sich an einer früheren Idee, die bereits 1995 in einem damaligen städtebaulichen Wettbewerb der Stadt Oberhausen ausgearbeitet wurde. Lange Zeit hatte die MAN solche Pläne auf Eis gelegt. Erst seit 2015 ist die Idee wieder aufgenommen worden. Der jetzige Entwurf wurde 2016 von einem Raesfelder Planungsbüro erstellt. „Wir haben uns an dem Entwurf von 1995 orientiert“, erklärt Rüdiger Stolz das Vorgehen. „Es gibt dort viele Grünflächen, die auch für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen und einen verlängerten grünen Arm zum Volkspark bilden sollen.“

Geplante Begrünung soll Naherholungsgebiet für alle Bürger bieten

Das sei für die breite Öffentlichkeit vermutlich attraktiver als der jetzige Zustand des Geländes. „Jetzt ist der Weg durch die Anlage mehr oder weniger ein Trampelpfad, der teils zugewachsen ist“, meint der Geschäftsführer. „Das ist wenig attraktiv.“ Die Begrünung, die für das Gelände geplant wäre, sei großzügig und würde ein weiteres Naherholungsgebiet für alle Bürger bieten. „Für die Gewinnoptimierung ist das vielleicht nicht die klügste Bebauung, aber aus städtebaulicher Sicht genial.“

So könnte die Bebauung zwischen Wilhelm- und Steinbrinkstraße eines Tages aussehen. Bisher ist das nur ein Entwurf, der von der Politik abgesegnet werden müsste.
So könnte die Bebauung zwischen Wilhelm- und Steinbrinkstraße eines Tages aussehen. Bisher ist das nur ein Entwurf, der von der Politik abgesegnet werden müsste. © funkegrafik nrw | Anda Sinn

Die MAN wird lediglich die inneren Grundstücke des Geländes zum Verkauf anbieten wollen, insgesamt rund 20 Flächen für frei stehende Einfamilienhäuser, die jeweils zwischen 400 und 550 Quadratmetern groß werden. „Und das ohne Bauträger“, betont Rüdiger Stolz. „Das ist für viele Menschen besonders reizvoll.“ Ein fairer Wohnbau sei geplant, die MAN möchte unter dem Preis von 400 Euro pro Quadratmeter bleiben.

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Die Wartelisten seien bereits gut gefüllt, und das nur durch Mundpropaganda. „Viele Kaufinteressenten hatten sich schon für unsere Klimasiedlung in Sterkrade an der Kirchhellener Straße gemeldet, die bald verwirklicht werden soll. Diese Bauplätze sind allerdings bereits komplett reserviert. Als sie von diesem neuen Projekt hörten, waren viele begeistert und haben sich dann für die Wilhelmstraße eintragen lassen.“

Die an der Wilhelmstraße anliegenden Grundstücke würden an einen Investor verkauft werden, der dort Eigentumswohnungen bauen will. Auf der anderen Seite der Fläche, an der Steinbrinkstraße, würden nach aller Voraussicht Wohnungen für ältere Menschen entstehen.

Noch gibt es keinen Bebauungsplan für das Gelände in Sterkrade

All diese Pläne seien derzeit allerdings noch Zukunftsmusik. Denn: „Momentan arbeiten wir nur mit dem Entwurf. Wir wollen bei der Stadt einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan erwirken. Wir stehen quasi gerade erst an der Startlinie“, sagt Stolz. Bei einem Bebauungsplan würden alle öffentlichen und privaten Belange abgewogen und Aspekte wie Artenschutz, Lärm und Verkehr beleuchtet, erklärt der Geschäftsführer weiter. So sei neben der Höhenplanung auch die Artenschutzprüfung bereits abgeschlossen: „Schützenswerte Bäume würden natürlich erhalten bleiben.“

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Bei der Grundstückserschließung könnte auch das angrenzende Finanzamt eine Rolle spielen. „Es steht im Raum, dass das Finanzamt mit überplant werden soll“, erklärt Rüdiger Stolz. „Außerdem wollen wir ein energetisches Quartierskonzept entwickeln, was die Strom- und Wärmeversorgung der Gegend optimiert. Dazu würden wir das Finanzamt und auch das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium ansprechen.“ Begrünte Dächer und Photovoltaikanlagen nach neuestem Standard wären für den Geschäftsführer dabei wichtige Eckpunkte.

Kleingartenpächter wehren sich

Die Kleingärtner, die für die geplante Bebauung weichen müssten, setzen sich gegen die MAN GHH Immobilien zur Wehr. Gemeinsam haben sie eine Petition ins Leben gerufen, die sie dem Oberbürgermeister übergeben wollen.

Auch die Oberhausener Grünen und die Ortsvereine von Nabu und dem Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) haben sich für eine Erhaltung der Fläche ausgesprochen.

Als Grabeland bezeichnet das deutsche Bundeskleingartengesetz ein Grundstück, das vertraglich nur mit einjährigen Pflanzen bestellt werden darf. Grabeland ist kein Kleingarten im Sinne dieses Gesetzes.

Was die Kleingärten auf dem Grabeland angeht, möchte Rüdiger Stolz fair bleiben. „Wenn es soweit ist, würden wir von unserem Kündigungsrecht Gebrauch machen. Die Pachtverhältnisse können jährlich aufgelöst werden.“