Oberhausen/Duisburg/Essen.. Gütetermin am Landgericht Duisburg: Eine 22-Jährige aus Essen soll nach dem schweren Unfall auf der Fronleichnamskirmes Schmerzensgeld erhalten.

Fast zwei Jahre nach dem schweren Unfall auf der Fronleichnamskirmes steht eine von drei Zivilklagen von Opfern gegen den verantwortlichen Schausteller vor dem Duisburger Landgericht vor dem Abschluss. Wie ein Sprecher des Gerichts bestätigte, haben eine 22-Jährige aus Essen und die Seite der Beklagten bei einem Gütetermin Anfang Mai einen sogenannten Widerrufsvergleich geschlossen. Demnach soll die Frau insgesamt 50.000 Euro Schmerzensgeld erhalten.

Auch interessant

In der Einigung enthalten ist außerdem eine sogenannte Feststellung seitens des Gerichts, dass die Beklagten auch für weitere derzeit noch nicht bezifferbare Schäden oder Kosten etwa für medizinische Behandlungen in der Folgezeit aufkommen. Für diese werden weitere 20.000 Euro veranschlagt. Für das fixe Schmerzensgeld wurde eine Ratenzahlung vereinbart. 25.000 Euro hat die Essenerin bereits von der Versicherung des aus Duisburg stammenden Schaustellers erhalten. 1800 Euro zahlte der laut Gericht bislang selbst.

Klage gegen Stadt Oberhausen zurückgezogen

Die 22-Jährige geht wie die Staatsanwaltschaft im abgeschlossenen Strafprozess gegen den Schausteller davon aus, dass beim Aufbau und der anschließenden Kontrolle des „Love Express“ auf der Sterkrader Fronleichnamskirmes 2015 massiv geschlampt worden sei. Die Essenerin wurde am Abend des 6. Juni vor zwei Jahren von herumfliegenden Metallteilen, die sich von dem Fahrgeschäft gelöst hatten, im Gesicht getroffen und hatte dabei auch Brüche erlitten. Die Beklagten-Seite kann noch bis Ende Mai den Vergleich widerrufen. Als wahrscheinlich gilt das aber nicht. Zurückgezogen hat die 22-Jährige inzwischen ihre Klage gegen die Stadt Oberhausen als Veranstalter des Rummels. Diese hätte allerdings auch nur nachrangig gehaftet. In erster Linie hätte das Gericht Ansprüche gegen den Betreiber des Fahrgeschäfts geprüft.

Mehrere Menschen wurden bei dem Unfall auf der Fronleichnamskirmes im Juni 2015 teils schwer verletzt.
Mehrere Menschen wurden bei dem Unfall auf der Fronleichnamskirmes im Juni 2015 teils schwer verletzt. © Tom Thöne (Archiv) | FUNKE Foto Services

Die mögliche Einigung in diesem Fall könnte auch eine neue Entwicklung in einem zweiten Zivilverfahren in der gleichen Sache mit sich bringen. Ein 44-jähriges Unfall-Opfer aus Oberhausen klagt ebenfalls gegen den Schausteller und die Betreiberfirma. Auch in diesem Fall liegt der Streitwert bei rund 70.000 Euro. Allerdings zieht sich dieses Verfahren schon seit Monaten. Ein Gütetermin bei einer mündlichen Verhandlung im vergangenen November scheiterte. Die Kammer am Landgericht begann daher mit der Beweisaufnahme. Derzeitiger Stand: Ein Gutachter wurde bestellt. Der muss nun erneut darüber urteilen, wie gravierend die Verletzungen der Oberhausenerin nach dem Unfall tatsächlich gewesen sind. Auch sie wurde damals im Gesicht getroffen, erlitt schwerste Verletzungen am Kiefer und verlor mehrere Zähne. Es wäre zumindest möglich, dass sich beide Parteien ein Vorbild an dem ersten Fall nehmen und ebenfalls eine gütliche Einigung treffen. Auch während eines laufenden Zivilverfahrens geht das jederzeit.

Urteil im Strafprozess ist inzwischen rechtskräftig

Eine dritte Klage einer 20-Jährigen aus Heiden ruht derweil weiter. In diesem Rechtsstreit hatten sich beide Parteien darauf geeinigt, dass das Verfahren so lange ausgesetzt wird, bis der Fall der Oberhausenerin abgeschlossen ist. Die junge Frau aus dem Münsterland war ebenfalls verletzt worden und fordert rund 8000 Euro.

Auch interessant

Zu den insgesamt noch drei Beklagten gehören die Betreiberfirma des Fahrgeschäfts „Love Express“ und deren zwei Gesellschafter, unter denen auch der Schausteller ist. Der Mann war im vergangenen September vom Amtsgericht Oberhausen wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren mit Bewährung verurteilt worden. Der Schuldspruch ist rechtskräftig, nachdem die Staatsanwaltschaft entgegen einer ersten Ankündigung darauf verzichtet hat, Rechtsmittel einzulegen. Der Schausteller hatte eine Mitschuld am Unfall stets von sich gewiesen.

Die Fronleichnamskirmes 2017 läuft vom 14. bis zum 19. Juni. Einzelheiten zum diesjährigen Rummel wollen die Stadt Oberhausen als Veranstalter, die Beschicker und die Polizei am Mittwoch bei einer Pressekonferenz vorstellen.

Update: Mehr als fünf Jahre nach dem Unfall sind die beiden Zivilverfahren der Frauen aus Essen und Oberhausen abgeschlossen. Die beiden Betroffenen schlossen im November 2019 beziehungsweise Juli 2020 Vergleiche mit der Betreiberfirma des Fahrgeschäfts. Die Beklagten zahlen nach Angaben eines Sprechers des Duisburger Landgerichts jeweils rund 70.000 Euro. In den Vergleichen enthalten ist demnach auch ein sogenannter "Freisteller", der die Versicherung verpflichtet, auch für derzeit noch nicht absehbare künftige medizinische Behandlungen aufzukommen. Die Frage, wie der Fall der Frau aus Heiden ausgegangen ist, vermochte das Landgericht nicht zu beantworten.