Duisburg/ Oberhausen.. Nach dem Unfall auf der Fronleichnamkirmes verklagte Oberhausenerin den Betreiber des Love Express. Sie fordert 60.000 Euro für Schmerzen und Schaden.
Die Menschen, die am Abend des 6. Juni 2015 auf der Oberhausener Fronleichnamskirmes auf dem „Love Express“ Platz nahmen, wollten nur Spaß haben. Doch für fünf von ihnen wurde die Fahrt zum Alptraum: Sie wurden durch herabfallende Metallteile verletzt. Seit Mittwoch muss sich das Landgericht Duisburg mit den zivilrechtlichen Folgen auseinander setzen.
Strafrechtlich ist die Sache abgeschlossen: Das Amtsgericht Oberhausen verurteilte einen 42-jährigen Duisburger Schausteller im September wegen fahrlässiger Körperverletzung zu zwei Jahren mit Bewährung. Das Urteil, das erhebliche Mängel beim Aufbau des Fahrgeschäftes feststellte, ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte Berufung eingelegt, zog sie aber vor wenigen Tagen zurück.
Verletzte Oberhausenerin berichtet unter Tränen von Leidensweg
Nun geht es vor der 8. Zivilkammer um die Frage, was die Schaustellerfamilie, die den „Love Express“ betreibt, drei klagenden Geschädigten an Schmerzensgeld und Schadenersatz zahlen muss. In der ersten Verhandlung ging es um die Forderung einer 44-jährigen Oberhausenerin, die bei dem Unfall schwere Gesichtsverletzungen erlitt: Ihre Nase und ihr Kiefer brachen, sie verlor mehrere Zähne.
Unter Tränen berichtete die Klägerin von ihrem Leidensweg: „Ich lag nach einer Notoperation zwei Tage mit einem Luftröhrenschnitt auf der Intensivstation.“ Weitere Operationen folgten. Noch immer läuft die Frau mit einem provisorischen Gebiss herum. „Nächsten Monate werde ich erneut operiert. Dann sollen Knochenstücke aus der Hüfte in den Kiefer eingesetzt werden.“
Anwalt zieht Klage gegen Stadt Oberhausen zurück
Die Frau fordert insgesamt 60.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz von dem Schaustellerbetrieb, sowie die Übernahme aller noch entstehenden Kosten. Die Klage gegen die Stadt Oberhausen nahm ihr Anwalt am Mittwoch zurück. Sie hätte nur gegriffen, wenn man sich an niemand anderem hätte schadlos halten können.
Die Beklagtenseite erkannte die Forderungen der Klägerin beim Prozessauftakt dem Grunde nach an. „Wir diskutieren nicht mehr über die Schuld, nur noch über die Höhe der Ansprüche“, so die Anwältin des Schaustellers. Die Beklagtenseite bot 25.000 Euro an. Das Gericht schlug eine Zahlung zwischen 35.000 und 40.000 Euro vor. Doch am Ende scheiterten die Vergleichsverhandlungen, weil die Parteien unterschiedliche Auffassungen darüber haben, ob die Schadenswiedergutmachung von 14.400 Euro, deren Zahlung dem Schausteller im Strafprozess zur Bewährungsauflage gemacht wurde, abzuziehen seien oder nicht.
Am 21. Dezember will das Gericht verkünden, wie es weiter geht. Wenn die Parteien sich bis dahin nicht noch annähern, droht eine komplexe und langwierige Beweisaufnahme.
Zwei weitere Zivilverfahren zum Love Express-Unfall anhängig
Bei anderen Zivilkammern des Landgerichts Duisburg sind zwei weitere Zivilverfahren anhängig: Eine Essenerin (22) fordert für Gesichtsverletzungen 50.000 Euro Schmerzensgeld. Der Prozess befindet sich im schriftlichen Vorverfahren. Eine 20-Jährige aus dem Kreis Borken verlangt 5000 Euro Schmerzensgeld. Der Prozess wurde bis zu einer Entscheidung der 8. Zivilkammer ausgesetzt.