Oberhausen.. Schausteller aus Duisburg hat vor dem schweren Unfall auf der Oberhausener Fronleichnamskirmes gegen viele Vorschriften verstoßen, so das Amtsgericht.

Nach einem Karussellunfall mit fünf Verletzten hat das Oberhausener Amtsgericht den Betreiber wegen fahrlässiger Körperverletzung zu zwei Jahren Bewährungsstrafe verurteilt. In dessen Fahrgeschäft „Love-Express“ waren im Juni 2015 bei der Fronleichnamskirmeskirmes in Oberhausen-Sterkrade fünf Frauen verletzt worden, als sie während der Fahrt von herabfallenden Eisenstangen getroffen wurden. Zwei von ihnen erlitten schwerste Gesichtsverletzungen. Untersuchungen hatten ergeben, dass sich ein Riegel gelöst hatte, der die Metallstangen sicherte.

Das Amtsgericht Oberhausen sah es als erwiesen an, dass der 42 Jahre alte Schausteller aus Duisburg beim Aufbau seines Fahrgeschäfts gegen zahlreiche Vorschriften verstoßen und bei der morgendlichen Kontrolle nicht sorgfältig genug war. Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten plädiert, die Verteidigung auf Freispruch.

Zwei Frauen hatten schwerste Verletzungen erlitten, als ihnen bei dem Unfall am 6. Juni die Stangen ins Gesicht prallten: Bei einer brach die Nase und der Oberkiefer, die Oberlippe wurde gequetscht. Sie verlor fünf Zähne. „Komplexe Mittelgesichtsfraktur“ stand im Arztbericht. Arbeiten kann sie nach eigenen Angaben immer noch nicht. Es sei eine Posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert worden, sagte sie. Bei ihrer Aussage brach sie mehrfach in Tränen aus.

Vorwürfe in Verhandlung zurückgewiesen

Bei einer anderen brachen die Augenhöhlen, die Stirn gleich mehrfach und die Nase. Zwei Zähne verlor auch sie. „Ich träume regelmäßig davon. Das Gefühl im Gesicht ist noch nicht richtig da“, sagte sie in der Verhandlung. Weitere Operationen seien geplant. Die fünf verletzten Frauen sind mittlerweile zwischen 20 und 44 Jahren alt.

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In der Verhandlung wies der angeklagte Schausteller die Vorwürfe zurück. Er habe wie an jedem Betriebstag vor der Öffnung eine Kontrollrunde gemacht und alles überprüft. Er äußerte die Vermutung, ein unbekannter Dritter könne den entscheidenden Sicherungsbolzen mutwillig gelöst haben. „Wir haben genug Feinde“, sagte er. Als Beispiele nannte er ehemalige Mitarbeiter oder die Konkurrenz.

Entschuldigung des Angeklagten im Schlusswort

Das Gericht nannte dies „fernliegend“. Es sei niemand gesehen worden. Auch sei die Stelle nicht leicht zugänglich gewesen. Eine Sabotage hätte überdies an anderer Stelle wie etwa dem Motor mehr Sinn gemacht. „Es bleibt nur die Möglichkeit, dass der Riegel offen blieb und von Ihnen nicht gesehen wurde“, sagte der Vorsitzende Richter Marc Voosen. Es stehe fest, dass das Fahrgeschäft unter Missachtung etlicher Vorschriften aufgebaut worden sei. So seien auch noch andere Bolzen nicht gegen Herausfallen gesichert gewesen. Hinzu gekommen sei, dass die morgendliche Kontrolle des gesamten Fahrgeschäfts äußerst dürftig gewesen sei.

In seinem Schlusswort sagte der Angeklagte, dass er sich bei den Frauen entschuldige. „Ich weiß bis heute nicht, wie das passieren konnte.“ Am Unglückstag sei nur wenige Stunden zuvor noch seine kleine Tochter mit dem Karussell gefahren. „Es tut mir einfach nur leid.“ Das Gericht wertete die Äußerungen als glaubhaft und bezog sie strafmildernd in das Strafmaß mit ein. (dpa)