Oberhausen.. Ein 42-Jähriger Schausteller aus Duisburg, Betreiber des „Love Express“, soll für den Unfall auf der Fronleichnamskirmes 2015 verantwortlich sein.

Kurz vor der Neuauflage der Fronleichnamskirmes kommt Bewegung in die juristische Aufarbeitung des schweren Unfalls bei dem Rummel im vergangenen Jahr. Die Staatsanwaltschaft hat einen 42-jährigen Duisburger wegen fahrlässiger Körperverletzung in fünf Fällen vor dem Oberhausener Amtsgericht angeklagt. Der Schausteller war der Betreiber des Fahrgeschäfts „Love Express“, von dem sich am Abend des 6. Juni 2015 gegen 22 Uhr bei laufendem Betrieb Metallteile lösten und fünf Fahrgäste teilweise schwer verletzten. Eine Frau erlitt schwerste Frakturen im Gesicht und musste mehrfach operiert werden.

Bereits kurz nach dem Unglück hatten sich die Ermittler festgelegt: Ein technischer Defekt könne wohl ausgeschlossen werden, menschliches Versagen als Ursache sei wahrscheinlich. Verantwortlich hierfür: der angeklagte 42-Jährige, der sowohl für den Aufbau als auch den ordnungsgemäßen Betrieb des „Love Express“ zuständig war. Die Verfahren gegen ursprünglich weitere fünf Personen, gegen die die Staatsanwaltschaft ebenfalls ermittelt hatte, sind inzwischen mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden.

Verdacht: Manipulation von Konkurrenten

In seinen bisherigen Vernehmungen hat der Schausteller erklärt, der „Love Express“ sei genau so aufgebaut worden wie bei jedem anderem Rummel zuvor. Noch am Morgen des Unglückstages habe er sich bei einer Sichtkontrolle davon überzeugt, dass an dem Fahrgeschäft „alles in Ordnung“ gewesen sei. Der 42-Jährige äußerte allerdings auch den Verdacht, dass Konkurrenten Manipulationen am „Love Express“ vorgenommen haben könnten. Belege dafür haben die Ermittler allerdings nicht gefunden. Trotzdem bleibt bis zum Prozess die Frage offen, warum sich das schwere Verbindungselement und weitere Teile der Dachkonstruktion erst am Samstag, also am vierten Tag des letztjährigen Rummels gelöst haben, wenn doch schon bei Aufbau geschlampt worden ist, wovon die Ermittler überzeugt sind. Weil Splinte in der Konstruktion offenbar „vergessen“ worden sind, die das hätten verhindern können, hätten sich die Metallteile schließlich gelöst. Das erklärte die Polizei schon zwei Tage nach dem Vorfall.

Bei fahrlässiger Körperverletzung sieht das Gesetz einen Strafrahmen von einer Geldstrafe bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe vor. Der 42-Jährige ist vor dem Schöffengericht angeklagt. Ob die damals Verletzten im Prozess als Nebenkläger auftreten, steht derzeit noch nicht fest.

Die 187. Fronleichnamskirmes beginnt am 25. Mai. Der Prozess ist noch nicht terminiert.