Oberhausen. Die Kurzfilmtage in Oberhausen haben Musikvideos zwischen Geheimtipp und Gigantismus gekürt. Den Publikumspreis gewannen die Elektro-Punker Deichkind.

Dass die Meinung von Jury und Publikum bei der Verleihung des 17. Muvi-Preises weit auseinander lag, ist sicher kein Zwist im Verständnis für bewegte Bilder in trubeligen Klangwelten. Die Auswahl der besten Musikvideos zeigte einmal mehr: Die Kurzfilmtage in Oberhausen sind eine Oase für die künstlerische Interpretation von Musik, die im Kommerz des Massengeschmacks zerdrückt würde.

Stark nicht nur durch Protz

Zumal der Clip „Denken Sie groß“ der Elektro-Punker von „Deichkind“ am Samstag wie ein übermächtiger Dinosaurier im Feld wirkte. Alles andere als dessen Sieg beim Publikumspreis wäre angesichts der monumentalen Fanbase der Gruppe wohl eine Sensation gewesen.

Dieser Vierminüter von Till Nowak und Timo Schierhorn tat dem Wettbewerb gut, trotz der Waffenungleichheit (durch die Fans). Ein Stück Gigantismus, der angesichts kruder Klangmonster auf der Leinwand sowohl durch die Bildsprache als auch den Text gedeckt war.

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Großartig waren aber andere: „Erstschlag“ von Regisseur Konrad Hirsch. Atmosphärisch ungeheuer dicht. Wenn an der Kirmesschießbude der Synthesizer von „Steril“ die Geschichte weitererzählt, weibliches Personal in Stille verharrt. Treffsicher. Nicht ausgezeichnet.

Auch „V.S.O.P“ von Ole Ziesemann, eine Hommage an den Filmabspann, zeigt, dass Symbiosen zwischen Bild und Musik nicht nur vom Fachpublikum verstanden werden können. Bleiche Optik in Häuserschluchten. Ein wuchtiger Eindruck ganz ohne Buntes und Protz. Den witzigsten Clip zeigte Johannes Brugger mit „Down“ von Occupanther. Tänzerin und Keyboarder im ironischen Zusammenspiel ohne Konvention. Name: Tastenkiller.

Sieger der Jury (Nathan Budzinski, Antonin de Bemels, Sandra Trostel): Lost and Found von „Mouse on Mars & Eric D. Clark“. Vier Minuten Klaus Lemke. Vier Minuten mit dem Musiker Eric D. Clark, dessen kantiger Gesang unter einer Eisbahnbrücke die festgefahrenen Formen des Musikvideos aufs Korn nimmt.

Vier Minuten über deren Preiswürdigkeit man hervorragend streiten kann. Das ist erlaubt und macht den Muvi-Preis so herausragend.