Oberhausen. Den Verdacht auf Sozialbetrug äußern Mieter eines Hauses im Schladviertel. Eine alleinerziehende Frau, die in dem Haus vom Jobcenter finanziert eine Wohnung angemietet hat, lebt dort nicht mehr, so die Nachbarn. Dafür gingen andere in der Wohnung ein und aus. Das Jobcenter schweigt zu den Vorwürfen.
Ein mutmaßlicher Fall von Sozialbetrug treibt jetzt Mieter eines Drei-Parteien-Hauses im Schladviertel um. Seit einem Jahr, so berichten sie, sei ihre frühere Nachbarin, eine junge alleinerziehende Mutter, aus der Wohnung im Dachgeschoss ausgezogen. Seitdem sei die Wohnung von wechselnden Personen bewohnt, die Kontakt zu ihr hätten, dort nicht gemeldet seien, auch dorthin keine Post bekämen - im Gegensatz zu ihr selbst.
Mit dem jungen Mann, der seit Juli dort seine Bleibe hat, haben die Nachbarn das Problem, dass der fast jeden Abend Besuch bekomme, mit dem bis tief in die Nacht laut gefeiert werde. Dabei sei die Wohnung weder offiziell an ihn vermietet noch mit Zustimmung des Vermieters an ihn untervermietet. Die alleinerziehende Mutter aber sei Kundin des Jobcenters.
„Das kann doch nicht sein, dass uns das Geld fehlt, um Menschen aus Syrien menschenwürdig unterzubringen“, ärgert sich ein 67-jähriger Nachbar. Und gleichzeitig bezahle das Jobcenter aus Steuergeldern eine Wohnung, für die sich deren Mieterin von Nutzern womöglich auch noch bezahlen lasse.
Jobcenter beruft sich auf Datenschutz
Beim Jobcenter aber sind die Nachbarn nicht weitergekommen. Und bei ihrem Vermieter, der Wohnungsgenossenschaft, auch nicht. Aus Gesprächen mit ihr meinen sie aber zu wissen, dass ihr neuer Nachbar dort illegal wohnt.
Auch gegenüber der Redaktion beruft sich das Jobcenter auf Datenschutz, gibt keine Auskünfte. Nur soviel verlautet: Die Behauptungen der übrigen Mieter im Haus stimmten nicht. Die Wohnungsgenossenschaft droht gar mit Rechtsschritten, falls ihr Name in der Zeitung auftaucht. Das Mietverhältnis zwischen ihr und der Alleinerziehenden gehe die Öffentlichkeit nichts an, heißt es. Es sei Sache des Jobcenters, gegen einen möglichen Sozialbetrug vorzugehen. In der Sache sei ja nichts erwiesen.
Das genau hält Peter Heß vom Mieterschutzbund für das Problem. „Wenn jemand seine Wohnung aufgibt, entfällt der Anspruch darauf, dass das Jobcenter die Wohnkosten übernimmt“, sagt er. Entsprechenden Betrugs-Hinweisen müsse das Jobcenter schon nachgehen. „Auch ein Untermiet-Verhältnis ist statthaft, wenn es dem Jobcenter gemeldet wurde, damit es die anteiligen Wohnkosten des Untermieters von seiner Unterstützung abziehen kann.“ Im vorliegenden Fall sei wohl mindestens das anzunehmen.
Behaupte aber die Mieterin, es handele sich um ihren Lebensgefährten, könne der Vermieter das kaum je widerlegen. Wer sei schon in der Lage, das Kommen und Gehen von Benutzern einer Wohnung lückenlos festzuhalten?