Mülheim. Nach dem Sturm: Anwohner ist der Ansicht, die Stadt verletze ihre Sicherungspflicht. Umweltdezernent Vermeulen aber stuft den betreffenden Bestand als verkehrssicher ein.

Das sagt der Leser:

Wir wohnen schon seit 40 Jahren in Speldorf, unser Grundstück grenzt unmittelbar an den städtischen Wald. Dessen randständige Buchen sind mittlerweile 30 Meter hoch gewachsen und stehen nur wenige Meter von unserem Grundstück entfernt. Schon vor Jahren haben wir die Oberförsterei darauf hingewiesen, dass die Bäume ständig höher werden.

Damals teilte man uns mit, dass unsere Bedenken unbegründet seien, da Buchen lange Pfahlwurzeln ausbilden und dadurch besonders standfest seien. Nach dem Sturm Kyrill 2007 mussten wir an umgestürzten Bäumen jedoch feststellen, dass die Buchen keine Tief-, sondern Flachwurzler sind. In unserer Sorge bestätigt sahen wir uns dann nach dem Sturm Ela: Zwei der Buchen krachten auf unser Dach und verursachten erhebliche Schäden. Wir Waldanrainer müssen nun bei jedem Sturm nicht nur mit Sachschäden, sondern auch mit Personenschäden durch weitere Baumstürze rechnen. Für unser Grundstück müssen wir aber auch die Verkehrssicherheit gewährleisten. Wie können wir dies, wenn die Stadt ihrer Sicherungspflicht nicht nachkommt? Es kann nicht sein, dass ein Waldanrainer für den angerichteten Schaden der von städtischen Bäumen ausgeht, aufkommen muss.

Das sagt die Stadt:

Es handelt sich bei den in Rede stehenden Buchen um einen normalwüchsigen Bestand mit einem Alter von ca. 80 Jahren. Es erfolgt an der Grundstücksgrenze die gemäß den gültigen Rechtsnormen durchzuführende halbjährliche visuelle Kontrolle zur Überprüfung der Verkehrssicherheit. Sofern Abweichungen von der Norm festgestellt werden, erfolgt eine eingehendere Untersuchung des betroffenen Baumes nach den gültigen technischen Vorschriften. Der in Rede stehende Bestand ist derzeit verkehrssicher. Die Sorge von Herrn Warth um die Sicherheit seines Grundstücks ist durchaus nachvollziehbar, gerade nach den erheblichen Schäden durch den Sturm Ela.

Bei derartigen Wetterereignissen können aber auch gesunde und standsichere Bäume entwurzelt oder geknickt oder Teile von ihnen abgebrochen werden. Diese Ereignisse sind höhere Gewalt und nicht vorhersehbar. Sie rechtfertigen auf keinen Fall die vorbeugende Fällung der Bäume. Der Vorschlag von Herrn Warth, der dann ja nicht nur bei seinem Grundstück, sondern allgemein umzusetzen wäre, würde bedeuten, dass im Umkreis von 25 Metern um Wohngebäude keine städtischen Bäume mehr stehen dürften. Wie würde dann unsere Stadt aussehen...?