Mülheim. . Der Streit um den Flughafen Essen/Mülheim geht weiter: Mülheims Flughafen-Gegner verweisen auf alte Gerichtsurteile, wonach der Aero-Club kein Recht auf eine bestimmte Infrastruktur am Flughafen habe. So könne die Stadt eigentlich frei über den Ausstieg entscheiden.

Das Netzwerk gegen Fluglärm schlägt im Zuge des Ausstiegs aus dem Flugbetrieb in Essen/Mülheim eine Feststellungsklage vor, in der geklärt werden sollte, welche Rechte der Aero-Club am Flughafen hat. Der Aero-Club, der einen Pachtvertrag bis 2034 besitzt, habe kein Anrecht auf den Erhalt der vorhandenen Infrastruktur, sagt Waldemar Nowak, Sprecher des Netzwerkes und Mitglied im Aufsichtsrat der Flughafen-Gesellschaft. Damit könne der Aero-Club auch einem zügigen Ausstieg aus dem Flugbetrieb nicht mehr im Wege stehen.

Hinweis auf 1998er Urteile

Nowak verweist dabei, wie auch der Mülheimer Rechtsanwalt Alfred Herbst, auf Urteile des Landgerichts und Oberlandesgerichts Düsseldorf, zuletzt aus dem Jahr 1998. Darin heißt es unter anderem, dass die Stadt berechtigt ist, „auf beliebige Weise die Schließung des Flugplatzes ganz oder in Teilen zu betreiben, sofern nur dem Kläger (hier: Aero-Club) die Möglichkeit belassen wird, weiterhin während des Laufs des Erbbaurechtvertrages seinen Sportbetrieb mit Motor- und Segelflugzeugen zu betreiben“. Beide Gerichte kamen damals zu der Bewertung, dass die Stadt durchaus berechtigt sei, den Flugplatzbetrieb in seiner jetzigen Form, auch den Tower, stillzulegen.

Mehr Lärm durch Düsseldorfer Flieger?

Von Irreführung der Bevölkerung spricht das Netzwerk angesichts der Behauptungen, bei einer Aufgabe des Flugplatzes Essen/Mülheim würde der Fluglärm durch Flieger nach Düsseldorf lauter werden, weil die Maschinen dann tiefer über Mülheim flögen.

„Das ist Unsinn“, so Waldemar Nowak vom Netzwerk. „Es gibt feste internationale Vorgaben über den Steigwinkel von Flugzeugen. Die dürfen danach gar nicht tiefer über Mülheim fliegen.“

Der Aeroclub sieht dies nach wie vor anders und hält die heutige Infrastruktur für erforderlich. Dr. Hendrik Dönnebrink als Chef der städtischen Beteiligungsholding hat der Politik jetzt empfohlen, den beschlossenen Ausstieg aus dem Flugbetrieb auf das Jahr 2024 zu verlegen – und dann mit dem Aero-Club noch einmal in Verhandlungen zu treten. Dies würde, so Dönnebrink, auch den ansässigen Betrieben Sicherheit und Klarheit bringen.

Netzwerk: Unnötige Verzögerung

Das Netzwerk gegen Fluglärm sieht darin nur noch eine weitere unnötige Verzögerung und eine Missachtung eines eindeutigen politischen Beschlusses im Rat. Für Nowak hat die Stadt keine Verpflichtung, den Aero-Club jenseits des Pachtvertrages weiter zu unterstützen. „Die Steuerzahler müssen nicht das Hobby von Vereinen finanzieren.“

Politisch ist der Ausstieg trotz eindeutiger Ratsbeschlüsse in Essen und Mülheim gerade in Mülheimumstritten. OB Dagmar Mühlenfeld will keinen Schritt in Sachen Ausstieg unternehmen, der sich zum Schaden der Stadt auswirken könnte. Aber der OB wird auch vorgeworfen, den Ausstieg zu verzögern.

Das Netzwerk fordert, dass die renommierten Gutachter Lenz & Johlen, die als Ausweg einen Sonderlandeplatz empfohlen hatten, auch mit der konkreten Umsetzungsplanung zum Ausstieg beauftragt werden.

Im November will die Politik erneut darüber diskutieren.