Mülheim. Wegen Preisabsprachen hat das Bundeskartellamt ein Bußgeld von insgesamt 17,4 Millionen Euro gegen fünf Unternehmen verhängt, die Spezialaufträge im Bergbau bearbeiten, darunter Thyssen Schachtbau aus Mülheim. BBM Operta, ebenfalls in Mülheim ansässig, blieb als Kronzeugin ungestraft.
In einem außergewöhnlich verlaufenen Verfahren hat das Bundeskartellamt nun Bußgelder in Höhe von insgesamt 17,4 Millionen Euro gegen fünf Anbieter von Bergbauspezialarbeiten verhängt, darunter die in Eppinghofen firmierende Thyssen Schachtbau GmbH. Der ebenfalls aus Mülheim stammende Bergbauspezialist BBM Operta kam im Verfahren ohne Strafe davon. Er profitierte als Kronzeuge von der Bonusregelung.
Wie das Kartellamt bekannt gab, hat es die Millionenstrafe wegen Preis- und Submissionsabsprachen verhängt. Zahlungspflichtig sind neben Thyssen Schachtbau die Firmen Deilmann-Haniel (Dortmund), BeMo Tunneling Deutschland (Eching), Feldhaus Bergbau (Schmallenberg) und Schachtbau Nordhausen. „Die Unternehmen haben sich zur Vermeidung von Preiskämpfen im Rahmen von Ausschreibungen abgesprochen“, so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. „Bei der Angebotsabgabe musste demnach nicht mehr mit einem vermeintlich günstigeren Angebot der Konkurrenz gerechnet werden.“
Kartellrechtswidriges Verhalten in zwei Komplexen
Jene Kartellabsprachen zu einem Auftragsvolumen von insgesamt circa 190 Millionen Euro sind festgestellt worden in zwei verschiedenen Komplexen: einmal bei der Umrüstung des Eisenerzbergwerkes „Schacht Konrad“ bei Salzgitter zu einem Atommüll-Endlager, das andere Mal zur Umschiffung von Preiskämpfen im Wettbewerb um Aufträge der RAG Deutsche Steinkohle AG für insgesamt 30 Projekte in den Steinkohlebergwerken Auguste Victoria (Ibbenbüren) und Prosper Haniel (Bottrop) im Zeitraum von gut zwei Jahren.
Staatsanwaltschaft ermittelt auch wegen Geldwäsche
Das Bundeskartellamt nannte, wie üblich, nur die Gesamtsumme der Bußgelder. Es bleibt unklar, wie viel Thyssen Schachtbau zahlen muss.
Die Staatsanwaltschaft Bochum bestätigte gestern in der Angelegenheit strafrechtliche Ermittlungen gegen zehn beteiligte Personen. Gegen sie werde wegen des Verdachts des Submissionsbetrugs (wettbewerbswidrige Absprachen), Bestechung/Bestechlichkeit und Geldwäsche ermittelt.
Für zwei der zehn Beschuldigten war zwischenzeitlich Untersuchungshaft angeordnet.
Außergewöhnlich: Alle betroffenen Unternehmen zeigten sich laut Behörde im Kartellverfahren kooperativ. So habe man das Verfahren „in relativ kurzer Zeit“ und im Einvernehmen mit den Unternehmen abwickeln können. Der Kooperationswille sei den Unternehmen bei der Bußgeldfestsetzung mildernd zugutegekommen. Gegen die Bußgeldbescheide können die Firmen noch Einspruch beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.
Thyssen Schachtbau sieht sich zu Unrecht bestraft
Persönlich wollten die Vorstände bzw. Geschäftsführungen der zwei ins Verfahren verwickelten Mülheimer Unternehmen am Donnerstag keine Stellung zur Sache nehmen. Schriftlich übermittelten beide dieser Redaktion Presseerklärungen. Während BBM Operta lediglich den Sachverhalt des Verfahrens wiedergab, äußerte Thyssen Schachtbau Kritik am Bußgeldbescheid. Man sei der Ansicht, den Vorwürfen des Bundeskartellamtes „nachhaltige und überzeugende Argumente“ entgegenstellen zu können, die das Verhalten von Thyssen Schachtbau in den besagten Projekten rechtfertigten. Letztlich habe man die Kartellstrafe nur akzeptiert, um einem jahrelangen Rechtsstreit aus dem Weg zu gehen.
Sowohl Thyssen Schachtbau als auch BBM Operta haben sich und ihren Mitarbeitern zwischenzeitlich mit der Einführung eines Compliance-Management-Systems bzw. einem Verhaltenskodex strengere Regeln auferlegt. So heißt es im Kodex von BBM Operta: „Den Mitarbeitern der BBM ist es untersagt, sich an wettbewerbswidrigen Absprachen und Vereinbarungen zu beteiligen.“