Mülheim. . Die Stadtverwaltung Mülheim nimmt ihr Verbot von Wahl-Werbung beim Hafenfest am kommenden Sonntag zurück. Ursprünglich hatte die Stadt den politischen Parteien Wahlwerbung rund um den Festtag untersagt.

Die Stadtverwaltung nimmt ihr grundsätzliches Verbot von Wahl-Werbung beim Promenaden- und Hafenfest am kommenden Sonntag zurück. Dies teilt sie in einem Schreiben allen zur Wahl zugelassenen Parteien und Bündnissen mit. Ursprünglich hatte die Stadt Wahlwerbung rund um den Festtag den politischen Parteien untersagt.

Dagegen hatte sich die Alternative für Deutschland (AfD) gewehrt und die Anbringung von fünf Plakaten an der Promenade beantragt. Ihr Vorsitzender Jochen Hartmann, von Beruf Staatsanwalt, hatte auf die im Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit verwiesen, der Stadt eine Erklärungsfrist bis gestern Mittag gesetzt und bei negativem Bescheid mit dem Gang zum Gericht gedroht.

Keine Gefahr für die Besuchermassen

Auf einen Rechtsstreit kurz vor dem Fest wollte sich die Stadtverwaltung nicht einlassen. Die rechtliche Lage sei nicht eindeutig und in der Kürze nicht zu klären, hieß es gestern im Rathaus. Außerdem benötige die MST als Ausrichterin des Festes die Werbeflächen nicht. Voraussetzung für die Anbringung von Wahlwerbung sei, so Stadtsprecher Volker Wiebels, dass sie hoch genug hänge und keine Gefahr für die Besuchermassen darstelle.

Die MST plant ein großes buntes Fest für die ganze Familie – fern von politischen Inhalten.