Der Rechtsstreit um die fristlose Kündigung von Awo-Geschäftsführerin Adelheid Zwilling ist beendet. Die Arbeiterwohlfahrt erklärte sich außergerichtlich bereit, eine höhere Abfindung als bislang angeboten zu zahlen, um die Angelegenheit, die auch politische Schlagzeilen gemacht hat, ohne weiteren Aufruhr zu beenden.
Das Landgericht Duisburg, bei dem das Verfahren anhängig war, bestätigte nun auf Anfrage ein Ende des Rechtsstreits mit Beschluss vom 15. April. Nach WAZ-Informationen war die Awo am Ende bereit, noch etwas auf ihr ursprüngliches Angebot vom ersten Verhandlungstag vor Gericht am 21. März draufzupacken. So wird die außergerichtliche Einigung den Wohlfahrtsverband nun dem Vernehmen nach 70 000 Euro zuzüglich Anwalts- und Gerichtsgebühren kosten.
Auf die fristlose Kündigung pochte die Awo gar nicht mehr. Zu deutlich hatte ihr das Gericht schon im März gemacht, dass sie damit alleine schon deshalb nicht durchkommen würde, weil der Verband im Vorlauf nie eine schriftliche Abmahnung getätigt hatte. Die von der Awo aufgelisteten Kündigungsgründe sind gerichtlich gar nicht erst auf Stichhaltigkeit geprüft worden. So ist die „politisch sensible“ Angelegenheit, wie es der Awo-Anwalt im März sagte, aus der Öffentlichkeit herausgehalten worden. Am Ende bleibt im Nebel, ob die SPD auf ihren Parteivorsitzenden und Awo-Geschäftsführer Lothar Fink Druck ausgeübt hatte, Zwilling wegen kritisch beäugter Projekte vor die Tür zu setzen. Fink bestreitet diesen Zusammenhang.
Reichlich Kritik erntete etwa ein Projekt zur Ausbildung rumänischer Pflegekräfte für den Einsatz in städtischen Seniorenheimen, das Zwilling mitverantwortlich organisiert hatte. Auch die Inanspruchnahme der Dienste der Unternehmensberatung Aleha von FDP-Fraktionschef Peter Beitz und dessen Ehefrau soll übel aufgestoßen sein. Höhepunkt der politischen Verquickungen war der Rücktritt Lothar Finks als SPD-Vorsitzender. Er begründete seinen Rückzieher kurz vor der Kommunalwahl auch damit, dass er seiner Partei die Last des Zwilling-Verfahrens nicht zumuten wolle. Ursprünglich hatte das Landgericht den Termin für ein Urteil auf den 23. Mai gelegt, nur zwei Tage vor der Wahl.
Dazu kommt es nun nicht mehr. Die außergerichtliche Einigung steht, das Anstellungsverhältnis von Adelheid Zwilling gilt nun zum 30. September des Vorjahres als beendet. Sie soll ein wohlwollendes, qualifiziertes Zeugnis von der Awo bekommen. Awo-Geschäftsführer Lothar Fink kündigte am Dienstag eine Awo-Stellungnahme für den Zeitpunkt an, wenn dem Verband der Gerichtsbeschluss schriftlich zugestellt sein wird.