Mülheim. . Aus zwei Gründen hat sich der Besitzer eines Hundes falsch verhalten: Zum einen war er im Wald unterwegs – und schon das ist in Mülheim aktuell wegen des Betretungsverbotes nach Sturm Ela verboten. Zum anderen hat er offenbar die Leinenpflicht missachtet – und so konnte der Hund ungehindert wildern.
Es ist zurzeit strengstens verboten, die hiesigen Wälder zu betreten – die Schäden nach Pfingststurm „Ela“ sind längst noch nicht behoben. Darauf weist die Stadt immer und immer wieder hin. Und droht jedem, der sich nicht ans Verbot hält, mit einem Bußgeld von bis zu 25 000 Euro. Die Drohkulisse indes nutzt wenig: „Immer wieder sind vor allem Hundebesitzer unterwegs“, so Stadtsprecher Volker Wiebels. Einer von diesen hat sich nun doppelt falsch verhalten. Die Wunden eines verendeten Rehbocks nämlich zeigten deutlich: Da hat ein Hund gewildert.
Forstmitarbeiter hatten das zu Tode gequälte Tier in dieser Woche an der Markenstraße – in unmittelbarer Nähe der Brücke am Wambach – gefunden. „Unverantwortlich“ nennt Wiebels das Verhalten des Besitzers, und gesetzeswidrig: „Laut Landesforstgesetz dürfen Hunde im Wald – außerhalb von Wegen – nur angeleint mitgeführt werden. Und Voraussetzung fürs Freilaufen auf ausgewiesenen Wegen ist, dass das Tier jederzeit abrufbar ist und nicht ungehindert dem Jagdsinn folgen kann.“
Wo die Forstwirte arbeiten, ist es „mordsgefährlich“
Unabhängig von dem traurigen Fall des gerissenen Rehbocks, warnen übrigens auch die Mitarbeiter des Landesbetriebs Wald und Holz NRW vor den Risiken nach „Ela“. Die Gefahr eines Astbruchs oder eines umstürzenden Baumes sei nach wie vor riesig. Stefan Befeld, Sprecher des Landesbetriebs, appelliert vor allem an Eltern und erinnert an die Vorbildfunktion: „Wenn Mama und Papa einfach so in den Wald rennen, dann tun Kinder das auch.“ Gerade dort aber, wo aktuell die Forstwirte arbeiten, sei dies mordsgefährlich. „Die haben nämlich selten freie Sicht auf die Umgebung.“
Eine amtliche Waldsperrung bedeute übrigens nicht unbedingt eine klar erkennbare Absperrung der Wege, betont Wiebels. Sie sei auch ohne eine solche überall wirksam.