Mülheim. Sie wollte etwas Gutes tun und wurde am Ende brutal vergewaltigt: Eine 72-jährige Seniorin aus Mülheim hatte ihrem Nachbarn immer wieder Geld geliehen. Als sie einen Teil der 6000 Euro zurückfordern wollte, verging sich der Familienvater an ihr. Der 36-Jährige steht nun vor Gericht.

Über längere Zeit hatte eine 72-jährige Mülheimerin ihren Nachbarn finanziell unterstützt. Der Ehemann und dreifache Vater lieh sich immer wieder Geld von ihr. Zuletzt waren 6000 Euro aufgelaufen. Doch als die Rentnerin am Abend des 1. Februar 2013 einen Teil des Geldes zurückforderte, dankte der 36-Jährige ihr die Hilfsbereitschaft auf schockierende Weise: Er vergewaltigte die alte Dame. Seit gestern steht er deshalb vor dem Landgericht Duisburg.

Einen wesentlichen Teil des ersten Verhandlungstages nahmen Rechtsgespräche der beteiligten Juristen ein. An deren Ende stand eine Verständigung: Für den Fall eines glaubhaften Geständnisses droht dem Angeklagten nun eine Freiheitsstrafe zwischen zwei und drei Jahren drei Monaten. Ob die Strafe am unteren Rand angesiedelt und möglicherweise sogar noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann, hängt von einem sogenannten Täter-Opfer-Ausgleich ab. Innerhalb der nächsten Tage will der 36-Jährige seinem Opfer 10.000 Euro Schmerzensgeld zukommen lassen. Dafür will er sich notfalls Geld von Verwandten leihen.

Urteil soll am 25. August verkündet werden

Im Vorfeld des Prozesses hatte der Angeklagte noch behauptet, die Hauptbelastungszeugin lüge. Der Sex sei einvernehmlich gewesen. Sie habe ihm vielmehr regelmäßig Geld für seine Liebesdienste zukommen lassen. Gestern nutzte der Mann seine Chance, mit einer deutlich milderen Strafe davonzukommen und legte ein rückhaltloses Geständnis ab: Die Anklage treffe zu.„Ich bereue es sehr.“ Er könne sich auch nicht wirklich erklären, wie es zu der Tat gekommen sei. „Irgendwie hat sich das so aus der Situation ergeben.“

Der Mann hatte die Rentnerin zunächst geküsst, ihr dann die Kleidung vom Leib gerissen, sie in ihr Schlafzimmer gezerrt. Vergeblich hatte sich die 72-Jährige zu wehren versucht. Der Täter war stärker, als er sie ins Bett drückte und festhielt. Seine Mandantin leide noch heute unter den Folgen der Tat, so der Anwalt. Insbesondere, weil der Angeklagte mit seinen Behauptungen, die noch heute durch die Nachbarschaft geistern, zusätzlich diffamierte.

Ein Urteil soll am 25. August gesprochen werden.