Zwei Jahre muss ein 26-jähriger Mülheimer wegen Vergewaltigung hinter Gitter. Das ist das Resultat einer Berufungsverhandlung, die auf Betreiben der Staatsanwaltschaft gestern vor dem Landgericht Duisburg stattfand.
Der Mann hatte sich im März 2014 vor dem Amtsgericht Mülheim verantworten müssen. Am 26. Juni 2013 hatte er in seiner Wohnung eine junge Frau, die er über eine Internet-Plattform kennen gelernt hatte, zum Sex gezwungen. Das Amtsgericht verhängte dafür eine zweijährige Bewährungsstrafe. Möglicherweise wollte das Schöffengericht damit den Gesamtumständen des Falls Rechnung tragen: Es blieb unklar, ob die Frau sich wegen angeblicher Foto-Aufnahmen nicht schon selbst entkleidet hatte und das durch einen Vorhang abgeteilte „Schlafzimmer“ des Angeklagten nicht schon in Unterwäsche betrat. Auch Drohungen des Angeklagten sollen wenig Gehalt gehabt haben: „Wenn Du nicht tust, was ich will, wirst du schon sehen“, soll er gesagt haben.
Was das Amtsgericht nach Ansicht der Staatsanwaltschaft und zuletzt auch der Berufungskammer beim Schuldspruch aber nicht ausreichend würdigte, war das Vorstrafenregister des 26-Jährigen. Der war im Januar 2013 bereits wegen einer gleich gelagerten Tat zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Auch damals hatte er eine 18-Jährige, die er über das Internet kennen lernte, in seine Wohnung gelockt. Er hatte sich als Tätowierer ausgegeben, bevor er das Mädchen schlug und zum Sex zwang.
Angesichts der kurz zuvor begangenen einschlägigen Vorstrafe und des Umstandes, dass der Angeklagte noch unter Bewährung stand, sah das Landgericht heute keine weitere Möglichkeit mehr, die Strafe noch einmal zur Bewährung auszusetzen. Zusätzlich zu den zwei Jahren wird der Mülheimer nun wohl auch noch die neun Monate aus der vorangegangenen Bewährungsstrafe absitzen müssen.