Mülheim. . Sollte die Mülltonne gelegentlich mal nicht ausreichen, so sollten die Mülheimer Bürger sich mit kostenpflichtigen städtischen Abfallsäcken versorgen. Einfach neben der Tonne abgestellte, nicht-städtische Müllsäcke dürfen nicht abgefahren werden.

Weit offen stehende Mülltonnen und daneben abgestellte Abfallbeutel sorgen immer wieder für Ärger, darauf verweist das Umweltamt. Wer überfüllte Mülltonnen an den Straßenrand stellt, setzt sich über die Regelungen der Abfallentsorgungssatzung hinweg: Demnach muss der Deckel nämlich geschlossen sein. Sonst wird die Füllmenge durch das Stapeln unerlaubterweise erweitert.

Das stinkt bei diesen warmen Temperaturen nicht nur den Nachbarn, weil offen stehender Unrat Gerüche entwickelt. Leicht zugänglicher Müll zieht auch Ungeziefer an. Beim Transport zum Entleeren kann aus überladenen Tonnen Müll auf die Straße oder in den Lader geraten. Die Abfälle müssen dann von den MEG-Mitarbeitern aufgesammelt werden, was unhygienisch und auch zeitraubend ist. Scharfkantige oder spitze Abfälle stellen zudem ein Verletzungsrisiko dar. Wenn der Abfall in die Tonne gepresst oder eingestampft wird, kann er bei der Leerung nicht (oder nur mit Gewalt) aus der Tonne befördert werden.

Nur "offizielle" Abfallsäcke sind erlaubt

Sollte die Mülltonne gelegentlich mal nicht ausreichen, so sollten die Bürger sich mit kostenpflichtigen städtischen Abfallsäcken versorgen, die am üblichen Abfuhrtag mit der Mülltonne abgeholt werden. Ein Abfallsack kostet 4,40 Euro und fasst 120 Liter.

Nur die „offiziellen“ Abfallsäcke sind nach der Mülheimer Abfallsatzung erlaubt. Überfüllte Tonnen und „illegale“ Säcke widersprechen der Gebührengerechtigkeit. Die geltenden Sätze werden unterwandert, wenn jemand einen zu kleinen Abfallbehälter überfüllt oder andere Müllbeutel daneben stellt.