Mülheim. . Im Frühling, wenn in den Haushalten das Großreinemachen beginnt, häufen sich die Beschwerden über Lärm an den Abfallcontainern. Die Stadt Mülheim appelliert daher an die Bürger: Glas und Papier dürfen nur werktags von 9 bis 19 Uhr entsorgt werden.

Der Frühling weckt in vielen Menschen die Lust am Saubermachen und Aussortieren, den Drang zum Wegwerfen. Nicht immer wird dabei sanft und vorsichtig vorgegangen. Vielleicht ist dies ein Grund, warum die Stadt Mülheim in diesen Tagen an die örtliche Abfallentsorgungssatzung erinnert, in der bestimmte Zeiten und Stellen zwingend vorgeschrieben sind.

So darf man etwa Papier und Altglas an Wertstoffsammelcontainern, aus Rücksicht auf die Anwohner, nur werktags zwischen 9 und 19 Uhr abladen. Darauf macht die Verwaltung nun nochmals ausdrücklich aufmerksam. „Leider gibt es immer wieder Mitbürger, die sich zum Leidwesen der Anlieger nicht an diese Regelung halten und sogar mitten in der Nacht oder an Sonn- und Feiertagen Glas und Papier entsorgen“, erklärt Stadtsprecher Volker Wiebels.

Beschwerden über die Bürgeragentur

Beschwerden über solche Störungen und Lärmbelästigungen gehen häufig über die Bürgeragentur oder das Umweltamt ein. Oft stehen dabei Glascontainer in Wohngebieten im Mittelpunkt.

„Wir bekommen eine ganze Menge Beschwerden darüber, dass Leute zur Unzeit einwerfen, verteilt über das ganze Stadtgebiet“, sagt auch Rolf Blessing, Abteilungsleiter Abfallwirtschaft im Umweltamt. „Wir kennen auch unsere Standorte, von denen immer wieder Klagen kommen.“ Auf dem Mülheimer Stadtgebiet stehen momentan insgesamt 248 Altglas-Sammelcontainer, bei denen die Firma Rhenus das Recycling besorgt.

Ein weiteres Problem sei, so Rolf Blessing, dass einige Bürger ihr Glas nicht ordentlich einwerfen, sondern ganze Kartons voller Flaschen oder Scheiben einfach abladen. „Manche stellen auch gleich den kaputten Fernseher daneben, nach dem Motto: Hier ist ja eine Entsorgungsstelle, irgendjemand wird sich schon darum kümmern.“ Womit die Leute zwar in der Regel richtig liegen, aber keinesfalls im Recht sind und ein Bußgeld riskieren. Auch darauf weist die Stadt ausdrücklich hin.