Mülheim. 80 Euro Bußgeld plus 28,50 Euro Bearbeitungsgebühren darf die Stadt Mülheim jetzt von den Autofahrern kassieren, die regelwidrig in die Umweltzone fahren. Die Straßen sind inzwischen rechtsgültig ausgeschildert worden.

Die dritte Stufe der Umweltzonen-Regelung ist zwar schon seit dem 1. Juli 2014 in Kraft, geahndet werden Verstöße in Mülheim aber erst jetzt: Denn solange nicht alle Schilder soweit überklebt bzw. ausgetauscht worden waren, so dass ersichtlich nur noch Pkw mit grüner Plakette die Einfahrt gestattet ist, gab es für die Verfolgung von Verstößen keine rechtliche Grundlage.

Die Stadt hatte nun bis Mitte letzter Woche auch alle gelben Plaketten auf den Umweltzonenschildern überklebt; Straßen.NRW meldete bei den Schildern an Landesstraßen und Autobahnabfahrten bis Ende letzter Woche Vollzug. Wenn man nun ohne gültige Plakette (oder ohne Ausnahmegenehmigung) in der Mülheimer Umweltzone erwischt wird, wird es teuer: 80 Euro Bußgeld plus eine Bearbeitungsgebühren von 28,50 Euro sind dann fällig, so der Leiter des Ordnungsamtes, Bernd Otto, auf Anfrage.

155 Verfahren wegen Verstößen in der Umweltzone

Mit der Änderung des „Punktesystems“ zum 1. Mai 2014 ist das Bußgeld für Fahren ohne Umweltplakette nun mit 80 Euro zwar doppelt so hoch wie vorher, dafür gibt’s aber keinen Punkt mehr in Flensburg. „Mit diesem Regelverstoß ist keine Verkehrgefährdung verbunden“, so Otto.

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Im vergangenen Jahr hat das Mülheimer Ordnungsamt übrigens 155 Verfahren wegen Verstößen in der Umweltzone eingeleitet; in diesem Jahr waren es schon 82 Verfahren.

Einkommen offenlegen

Was geschieht, wenn man als Auswärtiger ohne grüne Plakette nach Mülheim kommt – weil der Heimatort keine Umweltzone hat – und dabei erwischt wird? „Der formale Regelverstoß liegt vor“, so Otto. Doch wenn ein geeigneter Nachweis erbracht werden könne, dass der Wagen die Voraussetzung besitzt, in die Umweltzone einfahren zu dürfen, komme man mit einem Verwarngeld davon. „Im Rahmen des Ermessens reduzieren wir auf ein Verwarngeld von 35 Euro.“

Eine Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot in der Umweltzone gibt es in den seltensten Fällen, die Auflagen sind hoch. Bei der Antragsstellung wird zwischen Gewerbetreibenden und Privatpersonen unterschieden. Privatpersonen müssen bei der Antragsstellung unter anderem auch ihr Einkommen offenlegen.

102 Ausnahmeregelungen in diesem Jahr

Heike Michels in der straßenverkehrsrechtlichen Abteilung des Ordnungsamtes hat „seit Juli Anfragen ohne Ende beantwortet. Jetzt lässt es langsam nach“. Meist konnte schon vorher geklärt werden, ob sich ein Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung überhaupt lohnt.

In diesem Jahr wurden 102 Ausnahmeregelungen erteilt, 64 davon nach dem 1. Juli.