Die dritte und letzte Stufe des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet ist am 1. Juli in Kraft getreten. Ab diesem Tag dürfen nur noch Kraftfahrzeuge mit grüner Plakette (Schadstoffgruppe 4) in der Umweltzone fahren, die in Mülheim das nördliche Stadtgebiet umfasst. Die Grenze, die nicht Teil der Umweltzone ist, verläuft quer durch die Stadt entlang der Straßen Saarner Straße, Straßburger Allee, Kölner Straße/Mendener Brücke/Untere Saarlandstraße/Obere Saarlandstraße, Zeppelinstraße/Lilienthalstraße. Autobahnen sind nicht von den Verboten der Umweltzone betroffen. Sie dürfen ohne Plakette befahren werden.
Die rund 20 Außendienst-Mitarbeiter des Ordnungsamtes prüfen die Einhaltung der Umweltzone, verteilen Verwarngeldbescheide über 80 Euro und vergeben einen Punkt, laut Ordnungsamtsleiter Bernd Otto, wenn die vorgeschriebene grüne Plakette oder eine Ausnahmegenehmigung nicht vorhanden ist.
„Im Moment machen wir das allerdings noch nicht“, so Erich Oesterwind, Gruppenleiter des Zentralen Außendienstes. Man warte in diesen Tagen auf die Rückmeldung, dass alle notwendigen Schilder aufgestellt seien. Sobald diese Nachricht eintreffe, werde ein Verwarngeld bei denjenigen Fahrzeughaltern erhoben, die keine grüne Plakette an der Scheibe haben bzw. keine Ausnahmegenehmigung im Fahrzeug ausliegen haben.
Die für Ausnahmegenehmigungen zuständige Mitarbeiterin des Ordnungsamtes, Heike Michels, betont: „Die Erteilung der Ausnahmegenehmigung gibt es nur unter ganz bestimmten und wenigen Voraussetzungen.“ Zum Beispiel im Rahmen einer Fuhrparkregelung, für Wohnmobilbesitzer sowie unter bestimmten Bedingungen für Gewerbetreibende. In der Umweltzone fahren dürfen auch Halter der Fahrzeuge mit einer Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung für den Rußpartikelfilter, die Tüv, Dekra oder autorisierte Kfz-Werkstätten ausstellen.
Die Verwaltungsgebühren für Ausnahmegenehmigungen betragen zwischen 75 und 100 Euro, so Michels. Diese Gebühr sei im Ruhrgebiet für alle Kommunen gleich.