Mülheim. Die Briefwahlunterlagen für die Kommunal- und die Europawahl kommen in getrennten Sendungen beim Antragsteller an - und nicht unbedingt am selben Tag. Wenn die Post nicht ankommt, kann man einen neuen Antrag stellen. Aber: Wer die Wahlformulare selber verlegt oder verliert, erhält keinen Ersatz.
Wer am Wahltag im Urlaub ist, kann vorher per Brief wählen. Einer unserer Leser (Name der Redaktion bekannt) beantragte daher Briefwahlunterlagen. Die bekam er auch zugeschickt – allerdings nur die für die Kommunalwahl und nicht die für die Europawahl. „Letztere kommen nach“, erfuhr er auf Anfrage bei der Stadt. Er fragt sich nun, warum?
Unterlagen von Hand eingetütet
„Wir müssen die Wahlunterlagen für die verschiedenen Wahlen aus rechtlichen Gründen in getrennten Umschlägen verschicken, damit da nichts durcheinander kommt. Das ist so vorgeschrieben“, erklärt Dirk Klever, Teamleiter Wahlen bei der Stadtverwaltung und berichtet: „Ein eingegangener Briefwahlantrag wird bei uns noch am gleichen Tag verarbeitet und verpostet. Geht es um Unterlagen für zwei Wahlen gehen beide Sendungen auch zeitgleich in die Post.“ Was allerdings nicht immer bedeute, dass sie auch gleichzeitig beim Antragsteller ankämen. „In der zentralen Poststelle der Post AG liegen zurzeit ja zigtausend solcher Sendungen . . .“
Etwa 26.000 Umschläge mit Briefwahlunterlagen werden voraussichtlich bis zum 23. Mai in Mülheim von Hand eingetütet und verschickt, man schätzt, dass rund 3000 Briefwähler und -wählerinnen persönlich im Briefwahlbüro ihre Stimme abgeben werden.
Grundsätzlich gilt: Wer Briefwahlunterlagen postalisch beantragt, muss seine Wahlbenachrichtigung samt Antrag in einem geschlossenen und frankierten Umschlag ans Wahlamt schicken. Die zugesendeten Formulare, auf denen angekreuzt wird, kann er dagegen kostenfrei zurückschicken. Die Beantragung der Unterlagen ist aber auch per E-Mail oder Online-Formular möglich.
Antrag auf Briefwahl bis zum 23. Mai
Treffen die Wahlunterlagen einfach nicht ein, kann der Betroffene sie übrigens erneut beantragen. Er muss allerdings zuvor eine Erklärung beim Wahlamt einreichen, in der er versichert, dass die Unterlagen auf dem Postweg verloren gegangen sind. Das gilt auch dann, wenn er – weil der erste Urlaubstag kurz bevorsteht – direkt zum Briefwahlbüro im Rathaus eilt.
Verlegt ein wahlberechtigter Bürger jedoch selber die zugeschickten Wahlunterlagen oder wirft er sie aus Versehen weg, dürfen ihm keine neuen mehr ausgestellt werden. Er darf dann nicht mehr wählen.
Ein Antrag auf Briefwahl kann übrigens noch bis zum 23. Mai, 18 Uhr, abgegeben werden, „in letzter Minute“, wenn der Postweg zeitlich nicht mehr möglich ist, natürlich im Briefwahllokal (Rathaus, Zimmer C 113, 1. Etage).