Mülheim. . Wählen ist nicht alles. Vor die Wahl stellt das Wahlgesetz die Wahlbenachrichtigungen, die gleichzeitig als Antrag auf Briefwahl gelten. Die aber passen bei der Stadt Mülheim in diesem Jahr in keinen normalen Umschlag. Macht nichts, sagt die Stadt, kann man ja knicken. Nur gesagt hat sie das keinem.
Man kann sie knicken, ja man soll es sogar. Das sagt die Stadt. Geredet wird von der Wahlbenachrichtigung. Ihr kommt eine besondere Bedeutung zu. Denn wer Briefwahlunterlagen anfordern will, muss auf der Rückseite der Benachrichtigung einen entsprechenden Antrag ausfüllen und ihn dann zurück an die Stadt senden.
Das war auch früher schon so. Doch in diesem Jahr ist das Format der Benachrichtigung größer als bisher. Sie passt daher nicht in einem üblichen Briefumschlag. Darf man das Dokument also knicken? Diese Frage hat sich auch Klaus Möltgen gestellt.
Größerer Umschlag, mehr Porto
Denn, wenn nicht, müsste ein größeres Umschlag-Format benutzt werden. „Damit erhöht sich das Porto“, beschwert sich Möltgen, der lange Jahre Vorsitzender der CDU-Fraktion im Rat war. Mittlerweile hat er ein Fax an die Oberbürgermeisterin geschickt, in dem er sie bittet zu prüfen, ob diese Benachrichtigung rechtens ist. Auf die Notwendigkeit, diesen Umschlag in jedem Fall ausreichend zu frankieren, wird der Bürger übrigens fettgedruckt hingewiesen.
Dazu, ob der Schein geknickt werden darf, findet sich kein Hinweis.
Und so wird nicht nur Klaus Möltgen davor zurückgeschreckt sein, das Dokument einfach in der Mitte zu falten. Stattdessen hat er lieber den höheren Briefmarkenwert drauf geklebt.
„Die Benachrichtigung darf geknickt werden. Und dann kostet der Brief auch nur 60 Cent“, erklärt nun nachträglich Stadtsprecher Volker Wiebels auf NRZ-Anfrage.
Hinweis auf Knick-Erlaubnis fehlt
Allerdings gesteht er auch zu, dass in diesem Jahr das Format in der Tat größer ausfalle als in der Vergangenheit . Er erklärt es damit, dass ja mehrere Wahlen gleichzeitig stattfinden würden. Man habe nicht für Kommunal-, Europa- und Integrationsratswahlen jeweils einzelne Benachrichtigungen versenden wollen. Dieser Weg, für den man sich entschieden habe, sei letztlich auch der bürgerfreundlichere, denn eine Benachrichtigung für alle Urnengänge zusammen sei doch leichter handhabbar.
Allerdings frei ist die Stadt nicht in der Wahl der Formate. „Es gibt Varianten, von denen man sich eine aussuchen kann. Wir haben uns für eine Zwischengröße entschieden, die etwas größer als die DIN-Größe C 6 ist.“ Misst man nach, dann ist die Benachrichtigung 12,5 Zentimeter breit und 21 Zentimeter lang. Ein handelsüblicher Umschlag ist 11 Zentimeter breit und 22 Zentimeter lang. Der Schein ist also 1,5 Zentimeter zu breit für das übliche Format. So dass vermutlich viele dann zum Großbrief (1,45 Euro) greifen. Da wäre es gut, wenn es beim nächsten Mal einen Hinweis auf die Knick-Erlaubnis gibt.
Dann gibt es auch weniger geknickte Wähler.