Mülheim. .
In vier Wochen ist es soweit: Der Bürger, die Bürgerin wird am 25. Mai zur Urne gerufen. Mit einem Kreuzchen ist es nicht getan: Bis zu vier Mal hat der Souverän die Wahl. Daten und Fakten zur Wahl.
Was gewählt wird
Bei der Europawahl sind aus Deutschland 96 von insgesamt 751 Sitzen im EU-Parlament zu besetzen. Bei der Kommunalwahl geht es um 54 Ratssitze. 27 können über die Wahlbezirke direkt gewählt werden, 27 werden über die Reserveliste verteilt. 19 Sitze in jeder der drei Bezirksvertretungen werden per Liste nach Verhältnisausgleich verteilt. Sieben Parteien, fünf Wählergruppen und ein Einzelbewerber treten an. Der 24-köpfige Integrationsrat besteht aus 16 Sitzen, die nach dem Verhältnisausgleich besetzt werden. 8 Sitze nehmen vom Rat entsandte Ratsmitglieder ein.
Eine Stimme pro Stimmzettel
Für die Kommunalwahl muss der grüne Stimmzettel für den Rat und der rosafarbene für die Wahl der Bezirksvertretungen ausgefüllt werden. Der Stimmzettel für die Europawahl ist grau und 74 cm lang. Wer zur Wahl des Integrationsrates berechtigt ist, darf noch einen vierten, einen weißlichen Stimmzettel ausfüllen.
Wer wählen darf
126 092 Mülheimer dürfen an der Europawahl teilnehmen: alle Deutschen ab 18 sowie alle Bürger der anderen EU-Staaten, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Unter den 134 103 Berechtigen für die Kommunalwahl sind alle Deutschen und EU-Bürger ab 16, die bis zum 9. Mai ihren Hauptwohnsitz in Mülheim haben. Zur Kommunal- und Europawahl gibt es eine gemeinsame Wahlbenachrichtigung. 23 938 Personen sind bei der Integrationswahl wahlberechtigt.
Briefwahl ab Montag möglich
Am Montag, 28. April, ist das Briefwahlbüro im Raum C.113 im Historischen Rathaus geöffnet: montags bis freitags von 8 bis 16, donnerstags und am 23. Mai, dem Freitag vor der Wahl, von 8 bis 18 Uhr. Zu diesen Zeiten können die Wahlberechtigten Briefwahlunterlagen beantragen und auch direkt ihre Stimme abgeben. Briefwahlunterlagen können auch per Post, E-Mail oder Online-Antrag beantragt werden, allerdings nicht telefonisch. Infos zur Wahl: 455 1696.
Wann das Ergebnis feststeht
Das vorläufige amtliche Endergebnis hofft die Stadtverwaltung am Wahltag bis 22 Uhr bekannt geben zu können. Laut Gesetz sind von den Wahlvorständen in den 113 Wahllokalen (Stimmbezirken) zuerst die Europawahl, dann die Wahl des Stadtrates und danach die Bezirksvertretungs-Wahl auszuzählen. Die Integrationswahl wird ab 20 Uhr im Rathaus ausgezählt. Die Endergebnisse werden sich am Wahltag auch auf der Homepage der Stadt finden.
Warum auf den Stimmzetteln die 8 fehlt
Die hellgrünen Stimmzettel für die Kommunalwahl unterscheiden sich nicht nur durch die verschiedenen Kandidaten in den 27 Wahlbezirken. Auf 26 der 27 Stimmzettel fehlt die Nummer 8 bei der fortlaufenden Nummerierung. Kein Versehen, wie Dirk Klever, Teamleiter Wahlen, erläutert: Die Reihenfolge auf Stimmzetteln ist gesetzlich festgelegt, ergibt sich aus dem Wahlergebnis der Parteien bei der letzten Kommunalwahl. Bei den neu antretenden Wählergruppen oder Einzelbewerbern richtet sich die Reihenfolge nach dem Eingang des Wahlvorschlags. Früh dabei war der Einzelbewerber für den Wahlbezirk Holthausen-Süd, dem die Nummer 8 zugewiesen wurde. Da dieser Kandidat nur diesem Wahlbezirk antritt, ist die 8 auf den übrigen 26 Stimmzetteln nicht mehr vergeben worden. „Das ist auch mit der Landeswahlleitung so abgestimmt worden“, so Klever.
Wahlvorsteher, Stellvertreter und Schriftführer gesucht
Insgesamt werden 1152 Wahlhelfer benötigt, die meisten haben sich schon verpflichtet. Ca. 40 Helfer fehlen noch. „Wir brauchen Wahlvorsteher, Stellvertreter und Schriftführer“, so Klever. „Funktionsträger zu besetzen, ist etwas schwieriger.“ Wer sich das zutraut, sollte sich melden: 455 -30 36.
Breifwahl: verschiedenfarbige Umschläge
Briefwähler sollten beachten, dass es für jede Wahl auch jeweils andersfarbige Umschläge für die Stimmzettel und Wahlunterlagen gibt. Damit es nicht zu Verwechslungen kommt, sollte man eine Wahl nach der anderen angehen.