Mülheim-Saarn. . Saarner Anwohner beschweren sich über niedrig hängende Wahlwerbung auf der Düsseldorfer Straße. Das Ordnungsamt hat an die Parteien die Vorgabe ausgegeben, dass sie Plakate nur so gehängt werden dürfen, dass sie den Verkehr nicht gefährden.
Vielleicht soll die Düsseldorfer Straße ein Trainingsgelände sein für eine neue olympische Disziplin: Plakate-Slalom. Denn im aktuellen Wahlkampf haben die Parteien nahezu jede Laterne der Saarner Einkaufsstraße mit den Konterfeis ihrer Kandidaten und ihren politischen Statements versehen.
Wer beim Bummel über die Düsseldorfer Straße den Blick nicht stur geradeaus richtet, sondern beim Schlendern vielleicht auch mal in die Auslagen der Geschäfte schaut, der läuft Gefahr, mit der Wahlwerbung zu kollidieren.
„Unbedacht zu niedrig angebracht“
Denn die hängt hier – wie auch anderswo im Stadtgebiet – mitunter extrem niedrig. „Das ist doch rücksichtslos“, findet ein Anwohner, der bereits beobachtet hat, wie ein kleiner Junge mit seinem Tretroller vor solch ein Schild geknallt ist. Der ältere Herr sagt: „Die Plakate sind einfach unbedacht zu niedrig angebracht worden.“ Auf seinen Hinweis dazu bei der Stadt erhielt der Senior den Hinweis: „Darum müssen sich die Parteien kümmern.“
Stimmt zwar. Doch das Ordnungsamt, das die Genehmigung zur Sondernutzung der Laternen etc. als Plakatträger ausstellt, weist ausdrücklich darauf hin, dass die Parteien die Auflage hätten, die Plakate nur so zu hängen, dass sie in keinem Fall den Verkehr – seien es Verkehrszeichen, Autos oder Fußgänger – behindern. „Es gibt keine konkrete Vorgabe, wie hoch so ein Wahlplakat zu hängen hat“, sagt Helga Smola vom Ordnungsamt.
Die Vorgabe aber, Verkehrsteilnehmer dadurch nicht zu gefährden, sei an die Parteien ausgegeben worden. Die Behörde könne die Hängung der Plakate in der Stadt nicht umfassend kontrollieren – dafür fehlten schlicht die Mitarbeiter. Helga Smola appelliert aber an die Bürger, Plakat-Standorte zu melden, die die Sicherheit im Verkehr beeinträchtigen. Das geht über die Internetseite der Stadt www.muelheim-ruhr.de oder über die Behörden-Nummer Tel. 4550.