Mülheim-Speldorf.
In der Auseinandersetzung um den Abriss von drei Häusern an der Wissollstraße versucht die Eigentümerin Tengelmann aufs Tempo zu drücken. Erst vor zweieinhalb Wochen erging im Amtsgerichtsverfahren das Urteil in der von Tengelmann gegen die Bewohner der Wohngemeinschaft Wissollstraße 55 eingereichten Räumungsklage: Sie ist rechtens. Obwohl die betroffenen Mieter umgehend ankündigten, ihre Möglichkeiten für ein Berufungsverfahren mit ihrem Anwalt zu prüfen, erhielten sie nun bereits Post vom Gerichtsvollzieher. Dieser kündigt sich für Mittwoch, 9. April, zur Räumung an. Der Konzern Tengelmann hat die anberaumte Berufungsfrist von einem Monat nicht abgewartet, den Gerichtsvollzieher vorab beauftragt.
Bürgerinitiativen-Sprecher Fabian Schröder sagt: „Wir haben den Eindruck, dass Tengelmann alles daran setzt, Fakten zu schaffen um einem Berufungsverfahren aus dem Weg zu gehen.” Nun haben die Mieter am Freitag fristgerecht Berufung eingelegt und Antrag auf Vollstreckungsschutz gestellt.
Eventuelle Abweisung der Räumungsklage
Die Initiative befürchtet, dass es Tengelmann darauf anlegt, dieses Urteil vorläufig zu vollstrecken, die Wohngemeinschaft räumen zu lassen und alle drei Häuser anschließend abzureißen. Durch das verfrühte Beauftragen eines Gerichtsvollziehers dränge sich der Eindruck auf, dass Tengelmann es nicht mehr auf eine eventuelle Abweisung der Räumungsklage im Berufungsverfahren am Landgericht ankommen lassen will, so Schröder.
„Wir haben noch keine Bestätigung vom Gericht erhalten, dass die Berufung eingegangen ist“, so die Unternehmens-Sprecherin Justine Zagalak gestern. „Zum jetzigen Zeitpunkt bleibt es bei dem Räumungstermin.“