Mülheim. . Die Mülheimer Finanzpolitiker beschlossen am Montag, sich künftig in die Pflicht zu nehmen, und bei zusätzlichen freiwilligen Ausgaben gleichzeitig zu benennen, an welcher anderen Stelle dieses Geld eingespart werden soll.

Die FDP war in den vergangenen Monaten nicht müde geworden in ihrem Ansinnen, die städtische Ausgabenpolitik in institutionelle Schranken zu weisen. Mit Antrag Nummer 3 hatten die Liberalen nun tatsächlich Erfolg: Die Finanzpolitiker beschlossen am Montag, sich künftig in die Pflicht zu nehmen, bei zusätzlichen freiwilligen Ausgaben gleichzeitig zu benennen, an welcher anderen Stelle dieses Geld eingespart werden soll.

Freilich verlangte die politische Konkurrenz der FDP für diesen Beschluss, der sich auf Entscheidungen für Ausgaben zusätzlich zum jeweils gültigen Etat bezieht, einen Kompromiss ab. Die Liberalen hatten ursprünglich gefordert, dass die Verwaltung bei entsprechend kostenträchtigen Beschlüssen der Politik Vorschläge unterbreiten muss, an welcher anderen Stelle das Geld eingespart werden könnte. Wolfgang Michels (CDU) machte deutlich, dass seine Fraktion den FDP-Antrag ohne diesen Passus mittragen könne. Ohne zu zögern nickte FDP-Fraktionschef Beitz ab. Gestrichen wurde auch, dass der Rat per Beschluss von dieser Maßgabe abweichen kann. Gegen die Stimmen der MBI und von Wir-Linke verabschiedete die Finanzpolitik die Selbstverpflichtung.

Kämmerer hält Regelung für unnötig

Kämmerer Uwe Bonan hatte zuvor deutlich gemacht, dass er eine solche Regelung für unnötig hält. Ohnehin sei in den gesetzlichen Anforderungen an die kommunale Haushaltswirtschaft festgelegt, dass für jeden Mehraufwand in einem laufenden Haushaltsjahr am Jahresende ein Deckungsnachweis zu erbringen sei. Dieser Vorschrift komme die Verwaltung – natürlich – ohnehin nach.

Das war der FDP zu schwammig. Sie kam aber nicht damit durch, die Verwaltung in die Pflicht zu nehmen, der Politik im Einzelfall konkrete Deckungsvorschläge unterbreiten zu müssen. Kämmerer Bonan hatte zuvor deutlich gemacht, dass bei einer Selbstverpflichtung auch das Verursacherprinzip gelten müsse: Die Politik beschließt Mehrausgaben, dann möge auch sie sagen, woher das Geld kommen soll. So soll es nun auch sein.