Mülheim. Ihre zahlreichen Altfälle sind der Stadt Mülheim eine Mahnung: Der Hauptausschuss des Stadtrates segnete am Donnerstag einen Verhaltenskodex mit Richtlinien für Geschäftsführer, Mitarbeiter und Aufsichtsräte der städtischen Tochtergesellschaften ab.

Ein Flughafen-Chef, der sich trotz Veto der OB einen Dienstwagen der Extraklasse gönnt. Ein Geschäftsführer der Seniorendienste, der angeblich nicht nur Steaks fürs Abendessen daheim über die Küche eines Seniorenheims abrechnet, sondern zu Lasten der Gesellschaft weitere kostenträchtige Vorteile für sich und andere beschafft. Ein Geschäftsführer der Job-Service-Gesellschaft, der wegen Untreue und Bestechlichkeit zu Schadenersatz von 84.828,13 Euro nebst Zinsen und einer Haftstrafe auf Bewährung verdonnert wird. Nur drei Fälle, bei denen sich die Stadt in jüngerer Vergangenheit genötigt sah, Führungspersonal wegen schwerer Verfehlungen vor die Tür zu setzen. Jetzt soll ein Verhaltenskodex helfen, dass Geschäftsführer, Mitarbeiter und Aufsichtsräte städtischer Tochtergesellschaften wissen, wo ihre Grenzen sind.

Mit einem achtseitigen Kodex gingen Kämmerer Uwe Bonan und der Chef der städtischen Beteiligungsholding, Dr. Hendrik Dönnebrink, gestern in den Hauptausschuss. Die Politik segnete einstimmig ab. Der Kodex soll ab sofort verbindlich sein für alle Organe und Mitarbeiter von städtischen Beteiligungen. Den Geschäftsführern der Stadttöchter wird abverlangt, die Einhaltung der Vorgaben zu kontrollieren und einmal pro Geschäftsjahr einen Bericht dazu im Aufsichtsrat vorzulegen.

Instrument der freiwilligen Selbstkontrolle

Dabei ist der Verhaltenskodex – rechtlich betrachtet – kein hartes Regelwerk, an das sich Mitarbeiter zwingend zu halten haben, sondern vielmehr ein Instrument der freiwilligen Selbstkontrolle. So soll der Kodex den Zweck erfüllen, dass Mitarbeitern und Aufsichtsräten „Regelungen an die Hand gegeben werden, um sich vor Vorteilsannahme und -gewährung (Korruption) zu schützen“.

BHM-Chef Dönnebrink räumt ein, dass die Stadt den Verhaltenskodex auch vor dem Hintergrund aufgelegt habe, „weil wir in der Vergangenheit diese Fülle an Fällen hatten“. Gleichzeitig sei ein solcher Kodex auch „Teil eines modernen Unternehmens“. Gleichwohl: Mehr als das Erwartbare liefert der Kodex nicht. „Er beschreibt das, was man als Selbstverständlichkeit erwarten muss“, so Dönnebrink: „Gehe nur so essen, wie du privat essen gehen würdest!“

Das achtseitige Papier beschreibt bis ins Detail, was Mitarbeiter und Aufsichtsräte dürfen, nur mit Genehmigung des Chefs dürfen oder zu unterlassen haben, um sich nicht abhängig und am Ende strafbar zu machen.

Vom Kodex erwartet Dönnebrink eine Sensibilisierung der Mitarbeiter. Gleichwohl weiß er: „Unsere vergangenen Fälle hätte man damit aber wohl auch nicht verhindern können.“