Mülheim. Der Fall Schwarzer hat die Diskussion um Steuerhinterziehung und strafbefreiende Selbstanzeige wieder aufleben lassen. Und nicht nur das: Im Bezirk des – auch für Mülheim zuständigen – Essener Finanzamtes für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung haben die Selbstanzeigen wieder deutlich zugenommen.

In schöner Regelmäßigkeit kochen die Themen Steuerhinterziehung und strafbefreiende Selbstanzeige hoch; immer dann nämlich, wenn’s mal wieder einen Prominenten erwischt hat. Aktuell wird über Alice Schwarzer debattiert. Was bewirkt die Debatte, wollten wir wissen. Und erfuhren von Gerald Gruse, stellvertretender Amtsleiter des Finanzamts Mülheim, dass sie so manchen Bürger zumindest nachdenklich werden lässt. „Die fragen sich dann schon, ob sie alles richtig erklärt haben.“

Laut aktueller Zahlen der Oberfinanzdirektion (OFD) NRW haben die Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen in der Schweiz zugenommen: Gingen im Dezember 2013 im Bereich des Essener Finanzamtes für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung gerade mal 17 Anzeigen ein, so haben sich im Januar immerhin 50 Menschen zu dem Schritt durchgerungen. Die Steuerfahnder sind zuständig für die Mülheim, Oberhausen, Essen, Duisburg, Wesel und Dinslaken – Daten für einzelne Kommunen werden laut OFD nicht erhoben. Die Statistik reicht auch nur drei Jahre zurück. Sie zeigt aber immerhin, dass seit 2010 im Bezirk insgesamt 710 Anzeigen eingegangen sind.

Nachzuzahlen sind die hinterzogenen Steuern – und Hinterziehungszinsen

Grundsätzlich gilt: Sobald eine Selbstanzeige beim Amt vorliegt, meldet dieses den Fall an die Steuerfahnder. „Und die leiten dann im Zusammenspiel mit der Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren ein“, sagt Gruse. Das höre sich widersprüchlich an, habe aber den Zweck, eine mögliche Verjährung zu unterbrechen.

„Die Behörde hat dann ausreichend Zeit, die Unterlagen zu prüfen.“ Stellt sich nach der Sichtung heraus, dass die Anzeige umfassend war, werde das Verfahren selbstverständlich eingestellt. Zur Vollständigkeit gehört es, sämtliche Konten zu benennen und die Summe, die nicht versteuert worden ist. Nachzuzahlen sind nicht nur die hinterzogenen Steuern der vergangenen zehn Jahre, sondern auch Hinterziehungszinsen in Höhe von 0,5 Prozent pro Monat. Das Amt setzt eine Frist, zumeist einen Monat – „und straffrei bleibt nur der, der dass das Geld auch fristgerecht zahlt“.