Mülheim. Im Dezember hat der Rat entschieden. Ein Blick auf die Gebührensatzungen für die Entsorgung von Abwasser und Abwasser, Straßenreinigung und den Friedhof.
Mit dem neuen Jahr haben sich auch die Gebühren, die die Stadt erheblich, verändert. Wir dokumentieren, wo sich die Sätze erhöht haben.
Friedhof
Bei den Friedhofsgebühren hat sich im Wesentlichen nichts verändert. Allerdings hat bereits im vergangenen November eine Studie des Bundes der Steuerzahler festgestellt: Die Gebühren sind im Vergleich zu anderen NRW-Kommunen überdurchschnittlich hoch. Müssen in Mülheim für eine Sargbestattung fast 3000 Euro und für eine Urnenbestattung gut 1500 Euro gezahlt werden, liegen die Durchschnittszahlen in NRW bei 2683 Euro (Sarg) und 1078 Euro (Urne).
Diese Preisentwicklung ist auch die Folge einer Änderung in der Grabkultur. Immer mehr Hinterbliebene entscheiden sich für eine andere Bestattungsart. Dies spiegelt sich auch in der neuen Gebührensatzung wider. Ist doch nun eine neue Variante dazu gekommen: Die sogenannte Hainbestattung. Der Hintergrund: Gräber, für die die Hinterbliebenen in Zukunft keine zusätzlichen Pflegekosten aufbringen müssen, werden zunehmend nachgefragt. Bisher gab es eine solche Möglichkeit nur bei Urnenbestattungen. Dieses Angebot ist nun erweitert worden.
Auf dem Hauptfriedhof sollen nun einem separaten Bereich auch Hainbestattungen für Särge stattfinden können. Es sollen 160 Reihengräber entstehen, die in vier Abschnitten angelegt sind. Es bestehen vier Ruheflächen, die mit Bäumen und Sträuchern bepflanzt sind. Für jeden Abschnitt wird ein Grabmal errichtet, in dem die Namen der Verstorbenen eingraviert werden können. Die Baukosten am Hauptfriedhof sollen sich auf 139.000 Euro belaufen.
Da solche Angebote sich großer Nachfrage erfreuen, erhofft die Verwaltung auf diese Weise kurz- bis mittelfristig höhere Gebühreneinnahmen zu erzielen. Besteht doch die Befürchtung, dass Hinterbliebene, wenn sie solche Angebote vor Ort nicht vorfinden, die Verstorbenen in anderen Städten bestatten lassen. Die Gebühren für die Hainbestattung mit Sarg beträgt 2.886 Euro und schließt die künftigen Pflegekosten mit ein (für die Hainbestattung in einer Urne werden 2.087 Euro Gebühren erhoben
Straßenreinigung
.Es ist kompliziert: Mülheims Straßen sind in verschiedene Kategorien eingeteilt. Hier gibt es drei Grundtypen: Bei dem ersten sind nur die Anlieger für die Straßenreinigung zuständig, in der zweiten Gruppe müssen sich die Anlieger um den Gehweg, die Stadt um die Fahrbahn kümmern. Und in der dritten Kategorie obliegt der Stadt allein die Reinigungspflicht. Um es noch komplexer zu machen sind diese Gruppen jeweils unterteilt.
Ein Trend bei den Gebühren lässt sich allerdings sehr leicht feststellen: Die Gebühren bei den Straßen, wo die Anlieger beteiligt sind, haben sich erhöht. Dort, wo die Stad t für den sauberen Gehweg wie die Fahrbahn zuständig ist, sind die Gebühren gesunken.
In der ersten Gruppe - auf Amtsdeutsch unter der Kategorie B gefasst - hat sich der Wert bei den Anliegerverkehrsstraßen (zum Beispiel Teile der Sellerbeckstraße, der Adolfstraße, der Althofstraße, der Honigsberger Straße oder Teile der Rosendeller Straße und der Mellinghofer Straße) als auch bei den Straßen mit innerörtlicher Bedeutung (dazu gehören etwa die Freiherr-vom Stein-Straße oder der Humboldtring,) um jeweils rund 2,5 Prozenterhöht.
Bei einer einmaligen wöchentlichen Straßenreinigung durch die Stadt beträgt die Benutzungsgebühr je Meter an der Grundstücksseite damit bei den Anliegerstraßen 3,82 Euro und bei der anderen Gruppe bei 3,17 Euro.
In der dritten Kategorie, den Straßen mit überörtlicher Bedeutung gibt es eine Erhöhung um gut 2,8 Prozent. Hier wird nun 2,83 Euro pro Meter gezahlt. (Zu dieser Gruppe gehören etwa die Akazienalle und Teile der Essener Straße).
Abfallentsorgung
Es ist die übliche Größe: Eine Mülltonne mit 120 Liter Inhalt. Hier ist eine Gebührenerhöhung von gut 4,5 Prozent zu verzeichnen. Lag bisher der Satz bei einer einmaligen Leerung pro Woche im Jahr 299,15 Euro, beträgt dieser nun 313,03 Euro.
Abwasserentsorgung
Die Gebühren steigen durchschnittlich um 1,1 Prozent. Konkret bedeutet das einen Anstieg bei Schmutzwasser von 1,56 Euro pro Kubikmeter auf 1,65 Euro, während beim Niederschlagswasser die Bezugsgröße minimal von 0,97 Euro auf 0,93 Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche reduziert wurde. Bezogen auf den Musterhaushalt des Steuerzahlerbundes mit einem Jahresverbrauch von 200 Kubikmeter und 130 Quadratmeter Fläche bedeutet dies ein Anstieg von rund 433 auf 456 Euro.