Ab dem 13. Juni 2014 gelten EU-weit etliche neue Regeln beim Einkauf übers Internet. Darüber informiert Angelika Wösthoff, Leiterin der Verbraucherzentrale in Oberhausen:

„Wer im Internet bestellt, der kann ab 13. Juni 2014 auf EU-weit einheitliche Widerrufsregelungen bauen: Die Frist für einen Widerruf beträgt dann in allen EU-Ländern 14 Tage nach Erhalt der Ware. Die deutsche 40-Euro-Klausel, wonach der Händler die Retoure-Kosten bei einem Warenwert von über 40 Euro zahlt, entfällt mit Inkrafttreten des Gesetzes. Der Onlineshop-Betreiber kann dem Kunden dann die Rücksendekosten bei einem Widerruf aufs Auge drücken, wenn er diesen darüber informiert.

Das Recht zum Widerruf haben ab Mitte Juni auch Verbraucher, die im Fernabsatz – also online oder am Telefon – einen Gas- oder Stromliefervertrag abschließen. Die Frist für einen Widerruf beträgt in allen Mitgliedstaaten erstmals einheitlich 14 Tage nach Erhalt der Ware. Weitere Voraussetzung für den Fristbeginn ist, dass der Händler den Kunden über sein Widerrufsrecht informiert. Fehlt die Widerrufsbelehrung oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die Widerrufsfrist auf maximal 12 Monate.

Ihren Widerruf müssen Kunden ab dem 13. Juni ausdrücklich gegenüber dem Händler schriftlich erklären. Während bislang die kommentarlose Rücksendung als Widerruf galt, ist dies dann nicht mehr möglich. Das neue Recht gilt erst für Verträge, die ab dem 13. Juni 2014 geschlossen werden.“