Mülheim. Der Bundesfinanzhof erweitert den steuerlichen Freiraum für Betriebsfeste. Wenn die Kosten mehr als 110 Euro pro Mitarbeiter überschreiten, muss ein Steuersatz von 25 Prozent an den Fiskus abgegeben werden. Was Betriebsfeiern angeht, sind Mülheimer Firmen allerdings eher zurückhaltend.
Wenn Betriebe Feste feiern, kann der Fiskus mitfeiern, zumindest wenn die Kosten pro Mitarbeiter mehr als 110 Euro betragen.
Denn dann wird die Teilnahme am Betriebsfest zu einem geldwerten Vorteil, der samt Sozialabgaben vom Arbeitnehmer als Teil seiner Lohnsumme oder pauschal vom Arbeitgeber mit einem Steuersatz von 25 Prozent und dann sozialabgabenfrei versteuert werden muss.
Komplizierte Regelung
Doch der Steuerberaterverband weist jetzt in einer Pressemittelung auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes hin. Der hat festgestellt, dass nur Kosten für Getränke, Speisen und musikalische Unterhaltung, nicht aber organisatorische Ausgaben, wie Raummieten als geldwerter Vorteil angerechnet werden dürfen. Außerdem dürfen die Kosten für die Bewirtung und Unterhaltung der Begleitpersonen nicht dem jeweiligen Arbeitnehmer angerechnet werden, so dass der steuer- und sozialabgabenfreie Spielraum bei der Finanzierung von Betriebsfeiern größer wird.
„Für 110 Euro pro Person kann man schon viele Würstchen essen und viel Bier trinken. Aber wenn Sie eine Musikband engagieren, können die 110 Euro schnell überschritten werden“, erklärt Holger Buschorn vom Steuerberaterverband. Eine Nachfrage bei großen Arbeitgebern wie der Stadt, der Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft (RWW), der Sparkasse und der Friedrich-Wilhelms-Hütte (FWH) zeigt aber, dass diese Arbeitgeber den möglichen Steuerfreibetrag zur Finanzierung von Betriebsfeiern gar nicht ausschöpfen.
„Bei der Stadt gibt es keine regelmäßigen Betriebsfeste. Und die, die es in der Vergangenheit gab, wurden von Mitarbeitern der Stadt selbstständig und nicht als Einladung der Stadt organisiert. Da musste jeder sein Bier oder sein Würstchen selbst bezahlen,“ unterstreicht Stadtsprecher Volker Wiebels.
Kostenlose Mitarbeiterbands
Bei der Sparkasse und bei der RWW feiert man nur alle zwei Jahre ein Betriebsfest, zu dem auch nur Mitarbeiter des Unternehmens eingeladen werden. Das Evangelische Krankenhaus feiert mit seinen Mitarbeitern im Sommer und vor Weihnachten ein Betriebsfest, zu dem im Sommer auch Angehörige eingeladen sind. Die Sparkasse kalkuliert für Buffet und DJ mit etwa 50 Euro pro Person.
Das Evangelische Krankenhaus bleibt mit seinen Kosten für Speisen, Getränke und Livemusik sogar noch unter 50 Euro pro Person. Bei der RWW geht man von einem Kostenvolumen zwischen 80 und 100 Euro pro Mitarbeiter aus und greift musikalisch auf kostenlose Mitarbeiterbands zurück. Und die FWH, die jedes Jahr eine Jubilarfeier und eine Jahresabschlussfeier für ihre Führungskräfte veranstaltet, kommt nach Angaben ihres Personalchefs Horst Rüsing mit rund 60 Euro pro Person aus.