Berlin. Ein Grundstück zu kaufen, um anschließend einen Architekten mit Planung und Bau der Immobilie zu beauftragen, ist ein beliebter Trick von Bauherren, um Grunderwerbssteuer zu sparen. Doch Vorsicht ist geboten, denn die Finanzämter kennen diesen Trick und prüfen daher solche Geschäfte sehr genau.

Immer wieder versuchen Bauherren bei der Grunderwerbssteuer zu sparen. Der Trick: Sie kaufen das Grundstück und beauftragen anschließend einen Architekten mit Planung und Bau der Immobilie. In diesem Fall bemisst sich die Grunderwerbsteuer nur nach dem Grundstückspreis.

Der eigentliche Hausbau wird nicht mehr mit der Abgabe belegt. Das kann allerdings gefährlich werden, warnt der Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin. Denn die Finanzämter kennen diesen Trick.

Auf was Bauherrn achten müssen

Die Behörden prüfen solche Geschäfte daher häufig genau. Wird dabei festgestellt, dass der Kauf des Grundstücks an Bedingungen geknüpft ist, unterstellt das Finanzamt ein sogenanntes verbundenes Geschäft und erhebt Grunderwerbsteuer auf Haus und Grund. Eine kritische Bedingung kann zum Beispiel sein, dass ein bestimmter Architekt beauftragt werden muss.

Bauherren müssen darauf achten: Grundstücksverkäufer und Planer dürfen wirtschaftlich nicht miteinander verflochten sein. Kommen Haus und Grund aus einer Hand, wie beim Kauf einer gebrauchten Immobilie, wird die Grunderwerbsteuer auf den Gesamtpreis erhoben. (dpa)