Aller Voraussicht nach zum Ende des ersten Quartals 2013 wird die Schadensbilanz der städtischen Wettgeschäfte die Schallmauer von 10 Millionen Euro durchbrochen haben. Zwei noch laufende Wetten sind weiter verlustbringend.
Erneut präsentierte Kämmerer Uwe Bonan jüngst im Finanzausschuss nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit neueste Verlustzahlen für die aktuell laufenden Wetten der Stadt. Demnach hat Mülheim 2012 noch mal 1,553 Mio. Euro verloren. In der Zusammenschau mit Altgeschäften, die Bonan-Vorgänger Gerd Bultmann eingestielt hatte, steht nun ein Verlust von 9,844 Mio. Euro.
Tendenz: steigend. Denn die Verlust bringenden Geschäfte laufen noch Jahre. Etwa die auf den Drei-Monats-Euribor, einen Interbankenzins. Sie hat eine Laufzeit bis Ende Oktober 2019. Die Stadt verliert bei der Wette eine Summe, die abhängig davon ist, wie hoch die Differenz zwischen aktuellem Zinssatz und dem Zinssatz ist, auf den sie gewettet hat (4,2 %). Nun ist der Zinssatz Ende des Jahres gar auf 0,187 % abgestürzt. Da die Stadt auf Basis von 10 Mio. Euro wettet, heißt dies: Sie muss bei Fortbestand des Niedrigstzinses aufs Jahr gerechnet 4 % von 10 Mio. Euro an die Wettpartnerin, West-LB-Nachfolgerin Portigon, zahlen. Wären 400 000 – und bis 2019 weitere 2,7 Mio. Euro.
Abhängig vom Wechselkurs
Noch größerer Verlustbringer ist derzeit die Wette auf den Schweizer Franken, die bis Ende August 2015 läuft. Bis Ende 2012 rechnete die Kämmerei dafür bereits mit einem Verlust von 2,88 Mio. Euro. Doch lässt sich bei dieser Wette mit der alten West LB das Verlustrisiko nur schätzen. Wie schnell sich die Situation ändern kann, zeigte sich allerdings in den letzten Wochen, als der Schweizer Franken plötzlich gegen den Euro massiv an Wert verlor - sich aber dann wieder erholte.
Zumindest für diese Wette will die Stadt die Verluste nicht hinnehmen. Über die Kanzlei Baum, Reiter & Co. hat sie laut Rechtsamtsleiterin Bettina Döbbe Schadenersatz in voller Höhe bei der West-LB-Nachfolgerin Portigon geltend gemacht. Zunächst sucht die Stadt die außergerichtliche Einigung. Bis 30. Juni sei Zeit für eine außergerichtliche Einigung, so Döbbe. Sonst bliebe nur der Klageweg, den zahlreiche andere geschädigte Kommunen längst beschritten haben.