Mülheim.

Donnerstag ist Stichtag: Ab 1. August haben Eltern einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung. Im Mülheimer Amt für Kinder, Jugend und Schule sieht man diesem Datum gelassen entgegen. Dessen stellvertretende Leiterin Lydia Schallwig spricht von über 5.000 städtischen Kindergartenplätzen, die vergeben werden müssen, und geht momentan davon aus, „dass jedem, der sich gemeldet hat, ein Platz angeboten werden kann“.

Ob U3 (Kinder unter drei Jahren) oder Ü3 (Kinder über drei Jahren) macht für Lydia Schallwig keinen Unterschied: „Alle Kinder unter sechs haben einen Rechtsanspruch.“ Seit Anfang des Jahres liegen wöchentlich aktuelle Zahlen auf dem Schreibtisch der stellvertretenden Amtsleiterin und derzeit, sagt sie, „sieht es gut aus“. So gebe es aktuell „vielleicht zehn“ Familien, die einen Rechtsanspruch haben, aber noch unversorgt sind. Da es aber zugleich auch noch freie Plätze gibt, ist sie überzeugt: „Wir werden kein Kind abweisen müssen.“

Nicht jedes Kind wird in der Wunscheinrichtung unterkommen

Allerdings, muss Lydia Schallwig einräumen, wird nicht jedes Kind in der Wunscheinrichtung der Eltern unterkommen. Wo der Kindergartenplatz liegt, ist für die Erfüllung letztlich des Rechtsanspruchs unerheblich. Das Team vom Amt für Kinder, Jugend und Schule, habe sich jedoch bemüht, Saarner nicht unbedingt nach Styrum zu schicken. „Wir haben darauf geachtet, dass es noch in der Nähe liegt.“

Dies ist der aktuelle Stand auf dem Papier. Wie sich das in der Praxis entwickelt, wird sich laut Lydia Schallwig jedoch nicht am 1. August, sondern wohl erst ab dem 1. September zeigen. Dann sind die Ferien vorbei und alle Einrichtungen wieder geöffnet. „Wer am Ende wo auftaucht“, sagt Lydia Schallwig „wird man sehen.“ Denn die stellvertretende Amtsleiterin ist davon überzeugt, dass „es noch eine Reihe von Eltern gibt, die zwei Verträge in der Tasche haben.“ Wie die endgültige Belegung in den Mülheimer Kindertagesstätten aussieht, glaubt sie, „wird spannend.“