Mülheim. . Fast 30 Jahre nach Straßenbauarbeiten an der Alberstraße in Styrum hat die Stadt Mülheim Anliegern die Rechnung präsentiert. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat jetzt entschieden: Die Stadt darf auch nach Jahrzehnten noch abkassieren. Aber nicht alles.

1982 gab es auf einem Teilstück der Albertstraße in Styrum die letzten Straßenbauarbeiten, erst Ende 2010 überraschte die Stadt die dortigen Hauseigentümer mit den Rechnungen dafür. Gestern, 31 Jahre sind mittlerweile ins Land gezogen, stellte das Verwaltungsgericht Düsseldorf das Ende von elf Klageverfahren betroffener Bürger fest. Quintessenz: Die Stadt darf auch nach Jahrzehnten noch abkassieren, aber längst nicht Erschließungsbeiträge in der Höhe geltend machen, wie sie es getan hat. 50 % der geforderten Summe sind abzuziehen.

Das Verfahren „Albert-/Poststraße“ ist in jüngster Vergangenheit nur eines von vielen, das für Aufsehen gesorgt hat. Gleich reihenweise hat die Stadt in den Jahren seit 2006 Erschließungsbeiträge einzutreiben begonnen für Straßenbau, der mitunter seit Jahrzehnten schon abgeschlossen ist. So manch einem Eigentümer flatterte aus heiterem Himmel eine Forderung ins Haus, mit der er gar nicht (mehr) gerechnet hatte; nicht selten auch deshalb, weil er sein Haus zu einem Zeitpunkt erworben hat, da die Straßenbauarbeiten längst Geschichte waren.

Über Jahrzehnte versäumt

Über Jahrzehnte hatte die Stadt zuvor versäumt, sich per Satzungsänderung selbst die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um jene Straßen abzurechnen. Ein rechtliches Hindernis gab es bis 2006 auch für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für das benannte Teilstück der Albertstraße. Laut Ortssatzung galt bis dato, dass Straßen ohne beidseitig befestigte Gehwege als nicht fertiggestellt anzusehen waren und daher für sie keine Beiträge erhoben werden durften. Erst 2006 trat eine Änderung in Kraft, kurz vor Ende der Verjährung schickte die Stadt Ende 2010 die Bescheide raus.

Elf Kläger von der Albertstraße waren der Ansicht, sie könnten nach so vielen Jahren und nachträglicher Satzungsänderung nicht mehr zur Kasse gebeten werden. Dieser Auffassung folgte das Gericht gestern zwar wiederholt nicht. Die städtischen Forderungen hielt sie allerdings für deutlich überzogen. Die Stadt hatte auch die Kosten für die Fahrbahn in Rechnung gestellt, diese war jedoch schon in der 1950er-Jahren nicht nur funktionstüchtig, sondern laut Andreas Berstermann, Düsseldorfer Anwalt von sechs Klägern, obendrein seinerzeit von der Bundesbahn bezahlt und der Stadt übergeben worden.

Auf Vorschlag des Gerichtes einigten sich die elf Kläger und die Stadt auf eine Halbierung der Erschließungskosten. Von 19 Eigentümern hatte die Stadt Ende 2011 insgesamt rund 219.000 Euro Erschließungsbeiträge gefordert.