Straßenbau, der schon vor Jahrzehnten abgeschlossen, aber bisher nie abgerechnet wurde – offensichtlich schiebt die Stadt in dieser Angelegenheit eine Menge Altlasten vor sich her. Schon zur Jahreswende 2011/12 hatte eine Klagewelle das Verwaltungsgericht in Düsseldorf erreicht. Aufgebrachte Anlieger wehrten sich dagegen, dass sie für Bauarbeiten aus grauer Vorzeit nun urplötzlich zur Kasse gebeten wurden; immer noch sind Klagen anhängig. Jetzt will die Stadt erneut für sechs längst gebaute Straßen Erschließungsbeiträge einfordern.

Hauseigentümer von Velauer Straße, Horbachweg, Artur-Brocke-Allee, Lönsweg, Mats Kamp und Broicher Waldweg können sich schon vorbereiten darauf, dass ihnen alsbald unangenehme Post ins Haus flattert. Die Summen, um die es geht, sind beachtlich: „Da kommen leicht mehrere Tausend Euro zusammen“, bestätigt Jürgen Liebich, Leiter des Amtes für Stadtplanung, Bauaufsicht und Stadtentwicklung – abhängig von der Größe des Grundstücks.

Die Ansprüche, sagt Liebich, verjähren nicht. Dabei leben die Menschen vielleicht schon seit 20, 30 Jahren an den Straßen, was die Sache schwierig machen kann, „denn da mag sich mancher in der trügerischen Sicherheit wiegen, dass nach so langer Zeit nichts mehr passiert“, weiß Liebich. Und mancher mag auch gar nichts ahnen von den drohenden Kosten: Denn er ist womöglich schon der zweite, dritte oder vierte Eigentümer der Immobilie und hat sich nie beschäftigt mit dem unschönen Thema Erschließungsbeitrag. Liebich rät daher, bei jedem Hauskauf mit dem Voreigentümer über solche Kosten zu sprechen oder notfalls auch mal beim Notar nachzufragen.

Ihre Pläne macht die Stadt im Amtsblatt bekannt und vier Wochen lang werden die Unterlagen ausgelegt. Die Betroffenen sollen die Chance haben, noch Einfluss zu nehmen aufs Verfahren. Ein Einwand könnte lauten: Warum wird erst jetzt abkassiert? „Weil erst jetzt die ordnungsgemäße Herstellung der Straßen attestiert werden konnte“, so Liebich, sprich: technischen Mängel behoben, Gehwege, Beleuchtung etc. fertiggestellt seien, die planungsrechtliche Sicherung erfolgt sei. Dass die Verspätung unerfreulich ist, versteht er: „Ich kann menschlich nachvollziehen, dass man sich da richtig ärgert.“ Ändern könne er nichts. Was auf sie zukommt, erfahren die Bürger übrigens bei der Erschließungsbeitragsstelle im Tiefbauamt.

Mit den Mülheimer Erschließungsbeiträgen hatte auch das Verwaltungsgericht Düsseldorf in den vergangenen zwei Jahren reichlich zu tun. Erst heute wieder steht dort ein Erörterungstermin zwischen acht klagenden Anliegern der Styrumer Albertstraße und der Stadt an. Die Stadt hatte 2011 Erschließungsbeiträge geltend gemacht – für einen Straßenabschnitt, der zuletzt Anfang der 1980er-Jahre Bagger gesehen hatte.

Wie zu hören ist, ist die Stadt in dieser Sache vor Gericht in Erklärungsnot geraten.