Mülheim. .
Die Polizei hat ihn mehrfach verwarnt, und der Busfahrer „guckt schon böse, wenn er mich sieht“. Wolfgang Jung kann beides nachvollziehen, denn regelmäßig blockiert er mit seinem Auto die Kaiser-Wilhelm-Straße. Doch, sagt Jung, er muss in zweiter Reihe parken, um seinem Halbbruder, der im Rollstuhl sitzt, auf möglichst kurzem Weg zum Auto zu bringen. Einen Behindertenparkplatz hat er beantragt und der wurde Ende Januar auch genehmigt, aber bisher nicht eingerichtet.
Parkdruck ist hoch
Der Parkdruck ist an der Styrumer Straße hoch. Die evangelische Kirche ist in der Nähe, ein Kindergarten direkt gegenüber, Stellplätze gibt es nur an einer Straßenseite. Oftmals findet Wolfgang Jung keine Lücke in der Nähe seines Wohnhauses, also stellt er sich in die zweite Reihe, um seinen Halbbruder schnell zum Auto zu bringen. „Manchmal komme ich zwischen den Autos gar nicht durch. Dann muss ich ihn doch ein ganzes Stück schieben. Wenn es regnet, ist er natürlich klitschnass“, sagt Wolfgang Jung. Dabei sei der Behindertenparkplatz seit Ende Januar genehmigt, die entsprechenden Ausweise habe er, aber der Stellplatz sei noch nicht eingerichtet. Mehrfach wurde dies verschoben: „Ich muss meinen Halbbruder alle zwei Tage zur Anwendung bringen. Wie lange soll das noch weitergehen?“
Verzögerungen durch das Wetter
Eine genaue Antwort kann Peter Roedel, Amtsleiter der Straßenverkehrsbehörde, darauf nicht geben. Denn für die Verzögerung macht er das Wetter verantwortlich. Ein Behindertenparkplatz ist mit Markierungen auf dem Boden und mit Verkehrszeichen ausgewiesen; und beides, sagt Roedel, kann man bei Frost nicht anbringen. „Wenn man das Verkehrszeichen jetzt setzt, hält das nicht und die Farbe blättert wieder ab.“ Roedel betont, dass man immer bemüht sei, die Einrichtung von Behindertenparkplätzen „besonders schnell umzusetzen“. Auch diesmal werde man das tun, „sobald es die Witterungsverhältnisse zulassen“.
Grundsätzlich kann jeder einen Behindertenparkplatz beantragen, wenn er eine Bescheinigung hat, die ihn als „außergewöhnlich gehbehindert“ ausweist und er keinen eigenen Stellplatz außerhalb des Verkehrsraumes besitzt.