Lüdenscheid. .

Der Brief der „GWE GmbH – Gewerbeauskunft-Zentrale“ an die WR sieht amtlich aus. Und die Bitte des Unternehmens ist einfach: „Ergänzen oder korrigieren Sie bitte bei Annahme fehlende oder fehlerhafte Daten“, heißt es im Anschreiben. Ausgefüllt und unterschrieben soll es dann als „Rückantwort gebührenfrei per Fax“ zurück an den Absender. Aber das kann teuer werden.

Für Magdalena Ermert von der Lüdenscheider Verbraucherberatung ist das Düsseldorfer Unternehmen „ein alter Bekannter“. Seit ein bis zwei Jahren tauchten deren Anschreiben immer wieder in der Post auch heimischer Gewerbetreibender auf, berichtet sie. Und erinnert sich an ein gutes Dutzend Anfragen dazu in der letzten Zeit.

„Marketing-Beitrag“ bei 570 Euro

Generell rät Ermert bei solchen Briefen: „Nicht reagieren und vor allem nicht unterschreiben.“ Die Anschreiben im Zweifel aufbewahren – weil so ein Unternehmen mitunter „hartnäckig“ sei und die Sache eventuell bis zum gerichtlichen Mahnbescheid treibe.

Und wenn es dann doch mal mit der Unterschrift passiert ist? Im hektischen Alltag vieler Firmen rutsche so etwas oft irrtümlich durch, vermutet Ermert – und werde wirklich an den Absender zurückgefaxt. Gewerbetreibende verweist Ermert dann gerne an einen Anwalt oder an die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer in Hagen. Denn: Selbst beraten dürfen die Verbraucherschützer eben nur Privatleute als „Endverbraucher“.

Bei der SIHK kümmert sich Justiziarin Carmen Knollmann um auflaufende Fälle. Oft seien in den letzten zweieinhalb Jahren Kleingewerbetreibende im Kammerbezirk angeschrieben worden, so Knollmann. Aber auch an „Institutionen und Freiberufler“ wendet sich das Angebot der GWE. Mit Blick auf das GWE-Schreiben spricht die Justiziarin von „arglistiger Täuschung“. Denn: „Die wenigsten lesen weiter“ – und tappten mit Unterschrift und Rück-Fax in die Kostenfalle. Tatsächlich nämlich buchen sie damit für mindestens zwei Jahre eine kostenpflichtige Registrierung, für die pro Jahr mindestens rund 570 Euro „Marketing-Beitrag“ fällig werden. Solche Maschen macht Knollmann übrigens auch in Seminaren für Existenzgründer zum Thema.

Heimische Betriebe genervt

Leider stünden „die Gerichte in Deutschland nicht immer auf Seite der Betroffenen“, bedauert die Justiziarin. Sie verweist allerdings auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom vergangenen Februar (AZ: I-20 U 100/11, 38 O 148/10, LG Düsseldorf), in dem die Richter am Ende dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität Recht geben.

Dachdeckermeister Thomas Halbe nervt das Thema. Auch er bekam Post von der GWE, wurde sogar angerufen. Auf spätere Zahlungsaufforderungen und Drohungen „haben wir nicht reagiert“, sagt er. Schließlich „haben wir nichts unterschrieben“. „Wir haben fast jeden Tag mit solchen Schreiben zu tun“, bedauert Hans-Werner Wolff von der Lüdenscheider Caritas, deren Eintrag sich ebenfalls im GWE-Portal findet. Er vermutet, dass sich die dubiosen Unternehmen dahinter bei der Adress-Suche auch schamlos aus dem Handelsregister bedienen. „Wenn ich so einen Brief bekomme, entsorge ich das sofort“, sagt Heike Milde aus der Zentrale von Phoenix Feinbau.