Mülheim. . Der Glücksspielstaatsvertrag, der im Dezember 2012 von NRW unterzeichnet wurde, soll mit neuen Regelungen das Glücksspiel eindämmen. Besonders Spielhallen mit mehreren Konzessionen, so wie die in Mülheim ansässigen Spielotheken, werden sich erheblich einschränken müssen.

Für die Spielhallen der Stadt wird die Luft bald dünner. Mit dem Glücksspielstaatsvertrag, der im Dezember 2012 von NRW unterzeichnet wurde, treten neue Regelungen in Kraft, die das Glücksspiel einschränken sollen. Damit möchte der Staat vor allem die Spielsucht weiter eindämmen. Das Ordnungsamt hat bereits Anfang Januar die 62 Spielhallen-Betreiber an 27 Standorten angeschrieben und auf die neue Rechtslage hingewiesen.

Änderungen in drei Blöcke

„Man kann die Änderungen grob in drei Blöcke einteilen“, erklärt Bernd Otto, stellvertretender Leiter des Ordnungsamtes. „Zum einen betrifft es die Sperrzeit.“ Diese untersagt das Spielen zwischen 1 und 6 Uhr — das ist auch jetzt schon verboten und nur mit Ausnahmegenehmigung erlaubt. „Diese haben wir aber hier nicht erteilt“ , sagt Otto. „Eine weitere Änderung betrifft die Abstandsregelung.“ Mehrere Spielhallen in kurzen Abständen nebeneinander sind zukünftig nicht mehr erlaubt. Ebensowenig Mehrfachkonzessionen.

Der Trend geht nämlich zu immer größeren Spieletablissements, die gleich mehrere Eingänge, bzw. Hallen und somit mehrere Konzessionen haben. In Mülheim gibt es z.B. zwei Spielhallen, die sechs Konzessionen haben. Immerhin dürfen pro Konzession 12 Geräte aufgestellt werden – wer die sechsfache Erlaubnis hat, kassiert auch sechsfach. „Das wird’s in Zukunft nicht mehr geben“, weiß Bernd Otto.

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Die dritte Änderung trifft das Erscheinungsbild der Spielhallen. „Eine bestimmte Art der Werbung darf nicht mehr angebracht werden.“ So muss der Begriff „Casino“ durch „Spielhalle“ ersetzt werden. Neu ist auch, dass Betreiber ein Sozialkonzept einreichen müssen, in dem sie beschreiben, was sie gegen Spielsucht unternehmen. Einige der Regeln müssen erst nach einer fünfjährigen Übergangsfrist umgesetzt werden. Bernd Otto und sein Team seien zur Zeit dabei, sich das Gesetz genau anzuschauen und sich schulen zu lassen. Denn: „Es ist abzusehen, dass sich Spielhallen-Betreiber wehren und die rechtlichen Klauen ausfahren werden.“

Spielerkarten einsetzen

Für Karsten Verl geht das Gesetz nicht weit genug. Der Gründer der Mülheimer Selbsthilfegruppe für Spieler begrüßt die Verschärfung der Bedingungen zwar generell, hält sie aber für wenig effizient. „Es geht uns in erster Linie nicht um den Spielerschutz, sondern um Prävention.“ Wer spielen will, finde schließlich einen Weg in die Spielotheken – da helfen nur drastischere Mittel. „Sinnvoll wäre die Einführung von Spielerkarten“, erklärt Verl. Diese werden mit einem monatlichen Maximal-Guthaben aufgeladen und müssen in den Spiel-Automaten gesteckt werden, um diesen bedienen zu können.