Mülheim. . Relativ glücklich kann sich schätzen, wer derzeit einen Standardtarif bei RWE hat. Denn der bleibt trotz Anstiegs der staatlichen Umlagen vorerst stabil. Hart trifft es dagegen Kunden, die Nachtspeichergeräte oder Wärmepumpen im Heiz-Einsatz haben, oder die einen “Festpreistarif“ vereinbart hatten.
Hält RWE die Preise in seinen Standardtarifen trotz Erhöhung der staatlichen Umlagen zumindest vorerst stabil, so müssen Kunden mit Sondertarifen (Nachtspeicher, Wärmepumpen), aber auch mit einem als „Festpreis“-Angebot vermarkteten Tarif ab Januar deutlich mehr für ihren Strom zahlen.
Insofern ist eine ergänzende Berichterstattung der WAZ zum Preisvergleich vom vergangenen Samstag nötig, für den wir weder Sondertarife noch Strom-Angebote mit einer Vertragslaufzeit von mehr als einem Jahr in den Blick genommen hatten.
Die Aussage von RWE, dass es zum Januar vorerst keine Preiserhöhung geben wird, gilt nur für den Grundversorgertarif „Klassik Strom“ sowie für die etwas preisgünstigeren Tarife „Smartline Strom“ und „Proklima Strom Regenerativ“. Aktuell nicht mehr im Vertrieb ist der Tarif „Pur Strom“; für ihn ist bislang auch keine Preiserhöhung bekannt gemacht.
Mülheimer Kunden am meisten betroffen
Gleichwohl hat RWE für etliche Sonderverträge Preiserhöhungen zum 1. Januar angekündigt. Hiervon zahlenmäßig am meisten betroffen sein dürften Mülheimer Kunden im Tarifsegment „36 max“, mit dem RWE im Sommer 2010 an den Markt gegangen ist. Bei diesem Tarif hat RWE für drei Jahre einen „Festpreis“ garantiert, dabei aber wesentliche Preisbestandteile ausgenommen: Steuern und Abgaben, auch die aktuell stark angehobene Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Die Verträge sind dabei auf lange Laufzeiten ausgelegt.
Je nach Zeitpunkt des Vertragsabschlusses variieren dabei die Preise für eine Kilowattstunde Strom, was es aktuell schwer macht, eine Gesamtübersicht der Preissteigerungen zum Januar 2013 darzustellen. Ein Sprecher der RWE Vertriebs AG spricht davon, dass die Kunden im Schnitt mit 8 bis 9 % mehr belastet würden.
Tatsächlich sind bei Altverträgen gar Preissteigerungen von mehr als 20 % verkündet. Immerhin haben Kunden durch eine Neuerung im Energiewirtschaftsgesetz nun auch für jene „Festpreis“-Tarife ein Sonderkündigungsrecht. Das gilt mittlerweile bei jeder von Versorgern angekündigten Preiserhöhung.
Stark fällt die Preiserhöhung auch für RWE-Kunden mit Nachtspeicher- oder Wärmepumpen-Tarifen aus. Der Preis pro Kilowattstunde steigt hier ab Januar laut RWE um 13 bis 17 %.